20.04.2011, 15:20 Uhr

Swisscom wird nicht gebüsst

Das Bundesgericht hat sein Urteil im Sanktionsverfahren der Wettbewerbskommission (Weko) in Sachen Mobilterminierungsgebühren bekannt gegeben.
Das Bundesgericht hat gesprochen: Swisscom muss definitiv keine Busse in Höhe von 333 Millionen Franken bezahlen.
Darin wird die Beschwerde von Swisscom gegen die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte Marktbeherrschung von Swisscom bei der Mobilterminierung gutgeheissen. Zudem wird die vom Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) eingereichte Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abgewiesen. Damit wird Swisscom letztinstanzlich die Busse in Höhe von 333 Millionen Franken erlassen.

Kein Missbrauch

In seinem Urteil hält das Bundesgericht fest, dass Swisscom sich bei der Festlegung der Mobilterminierungsgebühren nicht missbräuchlich verhalten habe. Für eine Feststellung der Marktbeherrschung von Swisscom bestehe zudem keine rechtliche Grundlage. Das Bundesgericht folgt damit der Argumentation von Swisscom und hebt die von der Weko in Sachen Mobilterminierungsgebühren erlassene Sanktionsverfügung vollständig auf. Damit wird Swisscom die von der Weko verhängte Busse definitiv nicht bezahlen müssen. Die Weko eröffnete im Oktober 2002 gegen die drei Mobilfunkbetreiber Swisscom, Sunrise und Orange eine Untersuchung zu den Mobilterminierungsgebühren. Diese Gebühren stellt ein Mobilfunkbetreiber anderen Fernmeldedienstanbietern für die Terminierung von Anrufen in seinem Netz in Rechnung. Die Weko gelangte zum Ergebnis, dass Swisscom marktbeherrschend sei und diese Stellung missbraucht habe, indem sie in der Zeit vom 1. April 2004 bis zum 31. Mai 2005 von den anderen Fernmeldedienstanbietern unangemessen hohe Preise erzwungen habe. Sie verfügte deshalb eine Busse gegen Swisscom in Höhe von 333 Millionen Franken. Gleichzeitig führte die Weko die Untersuchung betreffend Mobilterminierungsgebühren für die Zeit nach dem 31. Mai 2005 gegen alle drei Mobilfunkbetreiber weiter. Auf Beschwerde von Swisscom hatte das Bundesverwaltungsgericht zwar die marktbeherrschende Stellung von Swisscom bei der Mobilterminierung bestätigt, jedoch den Missbrauchsvorwurf der Weko zurückgewiesen und die Busse aufgehoben. Gegen die Feststellung der marktbeherrschenden Stellung hatte Swisscom Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt, während die Beschwerde des EVD sich gegen die Aufhebung des Missbrauchsvorwurfs und der Busse richtete.



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