Online-Riesen müssen zahlen 04.04.2019, 08:22 Uhr

Österreich beschliesst nationale Digitalsteuer

Österreich hat die Einführung einer nationalen Digitalsteuer beschlossen. Durch diese werden Digital-Riesen wie Google oder Facebook zur Kasse gebeten. Sie müssen dann künftig fünf Prozent Steuern auf online erzielten Werbegewinn zahlen.
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Die rechtskonservative Regierung in Österreich hat die Einführung einer nationalen Digitalsteuer beschlossen. Internet-Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von 750 Millionen Euro sollen in Österreich künftig fünf Prozent Steuern auf online erzielten Werbegewinn zahlen.

Neue Steuereinnahmen

Die Regierung erhoffe sich dadurch Einnahmen von mehr als 200 Millionen Euro, sagte Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung in Wien. «Was Europa nicht schafft - Österreich macht's», sagte Löger.
Auf EU-Ebene war die Einführung einer Digitalsteuer für Online-Riesen im März gescheitert. Deutschland und Frankreich hatten bis zuletzt versucht, die umstrittene Digitalsteuer in Europa in abgespeckter Variante durchzusetzen. Sie sprachen sich für eine Umsatzsteuer von drei Prozent auf Online-Werbeerlöse aus, die von Januar 2021 an gelten sollte. Österreich hatte bereits während seiner EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2018 sehr auf eine Einführung gepocht. Frankreich und einige andere Staaten haben inzwischen ebenfalls nationale Konzepte auf den Weg gebracht.
«Wir sind hier Vorreiter in der Europäischen Union und ich erwarte auch, dass uns hier viele europäische Länder folgen werden», sagte Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Er bezeichnete die Digitalsteuer als «Schritt Richtung mehr Gerechtigkeit» in der Besteuerung von Konzernen. Mit mindestens 15 Millionen Euro aus den Einnahmen der Digitalsteuer sollen Medien in Österreich bei der digitalen Entwicklung unterstützt werden.
Neben der Steuer auf Online-Werbeeinnahmen soll in Österreich eine Umsatzsteuerpflicht für digitale Händlerplattformen eingeführt werden. Bisher sind in Österreich Paketlieferungen aus Drittstaaten mit einem Warenwert von bis zu 22 Euro umsatzsteuerfrei. Zudem müssen Vermittlungsplattformen wie Airbnb künftig alle Buchungen und Umsätze melden. Sollten Anbieter von Wohnungen ihre Umsätze nicht versteuern, wird die Plattform künftig zur Haftung herangezogen.



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