DSGVO 16.07.2021, 14:30 Uhr

Irische Behörde soll Datenaustausch von WhatsApp und Facebook prüfen

Die in Europa für Facebook zuständige irische Datenschutzbehörde wurde aufgefordert, zu klären, ob bei Facebook WhatsApp-Daten verarbeitet werden und ob es dafür eine rechtliche Basis gemäss der DSGVO gibt.
(Quelle: shutterstock.com/MichaelJayBerlin)
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar ist mit einem Versuch gescheitert, den Austausch von Informationen zwischen WhatsApp und Facebook auf europäischer Ebene verbieten zu lassen. Der Europäische Datenschutzausschuss befand, dass er für eine solche Entscheidung nicht genug über die Verarbeitung von Nutzerinformationen zwischen dem Chatdienst und der Konzernmutter wisse.
Zugleich hält der Ausschuss es aber für «sehr wahrscheinlich», dass bereits Regeln durch einen Datenaustausch zwischen WhatsApp und anderen Facebook-Unternehmen verletzt werden.
Deswegen wurde die in Europa für Facebook zuständige irische Datenschutzbehörde aufgefordert, den Fall mit Vorrang zu prüfen. Dabei soll geklärt werden, ob bei Facebook WhatsApp-Daten verarbeitet werden und ob es dafür eine rechtliche Basis gemäss der europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO gibt.

Neue Nutzungsbedingungen als Auslöser

Auslöser für Caspars Vorstoss war die Kontroverse um die im Mai eingeführten neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp. Der inzwischen aus dem Amt geschiedene Hamburger Datenschützer erliess kurz davor vorsorglich eine Anordnung, mit der Facebook die Verarbeitung von WhatsApp-Daten deutscher Nutzer untersagt wurde.
Caspar warnte unter anderem, dass mit den neuen WhatsApp-Regeln ein Einsatz von Daten zur Verbindung mit Produkten von Facebook-Unternehmen möglich gemacht werde. WhatsApp bestreitet, dass Facebook Zugang zu mehr Daten des Chatdienstes bekomme.
Caspars Anordnung gilt für drei Monate, weil in Europa eigentlich die irische Datenschutzbehörde für Facebook zuständig ist. Zugleich wollte er ein Vorgehen auf europäischer Ebene erreichen. Der stellvertretende Hamburgische Datenschutzbeauftragte Ulrich Kühn nannte die Entscheidung des Ausschusses enttäuschend. Es sei zwar ein Erfolg, dass die irische Datenschutzbehörde zu einer Untersuchung gedrängt werde. «Allerdings wird diese unverbindliche Massnahme der Bedeutung der Thematik nicht gerecht.»



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