Ein Jahr DSGVO 05.06.2019, 14:32 Uhr

Die 5 grössten Datenschutz-Fehltritte

Die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) gilt seit einem Jahr. Allzu viele Verstösse wurden seither nicht gemeldet. Allerdings gibt es 5 Fehltritte, die es in sich haben, und die auch saftig gebüsst wurden.
Die DSGVO der EU betrifft auch die meisten Schweizer Unternehmen
(Quelle: shutterstock.com/Vector Plus Image)
Am 25. Mai 2018 trat mit der EU-DSGVO das bisher umfangreichste Datenschutzgesetz weltweit in Kraft, das auch zahlreiche Schweizer Firmen betrifft. Allzu viele Verstösse mit entsprechenden Bussbescheiden gab es nicht. Beispielsweise konnten in Deutschland bis heute 81 Fälle mit Strafen in Höhe von insgesamt 485'490 Euro verzeichnet werden. Auch europaweit hat die DSGVO ihre Spuren hinterlassen. Viele dieser Verstösse halten sich eher im kleinen Rahmen, doch es gab durchaus auch einige nennenswerte Fehltritte von Unternehmen mit hohen Geldstrafen. Das Unternehmens-Softwarehaus Micro Focus hat die fünf interessantesten Fälle zusammengestellt:

1. Die Causa Google: 50 Millionen Euro Busse

Die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte im Januar 2019 ihre erste DSGVO-Busse gegen Google und damit das bisher grösste Bussgeld in der Geschichte des europäischen Datenschutzes: 50 Millionen Euro. Die Behörde wirft Google zwei Verstösse gegen die europäische DSGVO vor. Die wesentlichen Datenschutzinformationen seien auf mehrere Dokumente verteilt und könnten so von Laien gar nicht oder nur schwer gefunden werden. Das verstosse gegen das Prinzip der Transparenz.Des Weiteren sind die Angaben von Google, selbst wenn sie komplett aufgefunden wurden, zu ungenau, um dem Nutzer wirkliche Informationen über die Zwecke der Datenerhebung zu vermitteln. Darüber hinaus seien die Einstellungsfunktionen für personalisierte Werbung illegal.
Die Beschwerde wurde von der Organisation Noyb und von der französischen Organisation La Quadrature du Net eingereicht. Neben dem aktuellen Vorgehen gegen Google hat Noyb kürzlich auch gegen grosse Streaming-Dienste wie Netflix, Apple Music, Amazon Prime und Spotify ähnliche Beschwerden eingereicht.
Die Sanktionen könnten dabei theoretisch noch höher ausfallen als 50 Millionen Euro, da bis zu zwei Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes als Strafmass möglich sind.



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