05.10.2015, 07:21 Uhr
St. Galler Gericht bremst Software-Beschaffung von Gemeinden aus
Der Softwarebeschaffungsstreit zwischen St. Galler Gemeinden und Abacus geht weiter: Nun hat das Verwaltungsgericht des Kantons eine superprovisorische Verfügung verhängt und stoppt damit vorläufig die Beschaffung von Software der VRSG.
Teilerfolg für den Ostschweizer Softwareentwickler Abacus. Das St. Galler Verwaltungsgericht hat eine superprovisorische Verfügung gegen 25 Gemeinden verhängt. Zuvor hatte Abacus eine Beschwerde gegen die Beschaffungspraxis der Gemeinden eingereicht. Somit dürfen die betroffenen Gemeinden das laufende Beschaffungsverfahren nicht weiterführen und die FIS FinanzSuite von VRSG sowie zugehörige Dienstleistungen vorläufig nicht beschaffen.
Das Beschwerdeverfahren läuft unterdessen weiter, entschieden ist noch nichts. Die superprovisorische Verfügung zeigt aber zumindest, dass die gerichtlichen Anstrengungen von Abacus ein gewisses Erfolgspotenzial besitzen.
Zu den betroffenen 25 Gemeinden gehören auch die Städte Gossau, Rapperswil-Jona, Rorschach und St. Gallen. Den Kommunen wird von Abacus vorgeworfen, bei der Vergabe gewisse Hersteller systematisch auszuschliessen und sich schlussendlich für zu teure Lösungen zu entscheiden.
Das Beschwerdeverfahren läuft unterdessen weiter, entschieden ist noch nichts. Die superprovisorische Verfügung zeigt aber zumindest, dass die gerichtlichen Anstrengungen von Abacus ein gewisses Erfolgspotenzial besitzen.
Zu den betroffenen 25 Gemeinden gehören auch die Städte Gossau, Rapperswil-Jona, Rorschach und St. Gallen. Den Kommunen wird von Abacus vorgeworfen, bei der Vergabe gewisse Hersteller systematisch auszuschliessen und sich schlussendlich für zu teure Lösungen zu entscheiden.