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Förderprogramm für schweizweit schnelles Internet

Die Schweizer Bevölkerung soll möglichst flächendeckend Zugang zu sehr schnellem Internet erhalten. Dieses Ziel verfolgt der Bundesrat mit seiner Gigabitstrategie.
© (Quelle: BAKOM)

Mit einem befristeten Förderprogramm will er den Breitbandausbau per Glasfaser oder Funkinfrastruktur vorantreiben. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. März 2025 die Vernehmlassung zum neuen Breitbandfördergesetz eröffnet.

Moderne Breitbandnetze bieten schnelles Internet und damit grosse Chancen für den ländlichen Raum. Sie helfen mit, dass dort auch in Zukunft gearbeitet werden kann. Der Bundesrat will im Rahmen seiner Gigabitstrategie ein Förderprogramm für den Breitbandausbau schaffen und so einem digitalen Stadt-Land-Graben entgegenwirken. Auch trägt das Programm dazu bei, den Rückstand gegenüber dem Ausland beim Ausbau mit Glasfasernetzen aufzuholen. Die Ausgestaltung des Programms wird im neuen Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) geregelt.

Ziel und Gegenstand der Förderung

Der Gesetzesentwurf strebt die Förderung des landesweiten Ausbaus von Festnetzanschlüssen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) im Download an. Der Ausbau soll weiterhin in erster Linie durch die Marktteilnehmer und ohne Finanzhilfen erfolgen. Das Förderprogramm greift deshalb im Sinne einer Anschubfinanzierung nur dort, wo ein Ausbau mit einer Leistung von 1 Gbit/s sich nicht lohnt. Das dürfte insbesondere in dünn besiedelten Gebieten der Fall sein. Die Finanzhilfen sollen in den Ausbau von Glasfasernetzen oder Funkinfrastrukturen fliessen - letzteres insbesondere bei sehr hohen Ausbaukosten von Glasfasernetzen.

Rahmenbedingungen des Förderprogramms

Gesuchstellerinnen und Empfängerinnen von Finanzhilfen sind die Gemeinden. Die Höhe der Fördermittel beschränkt sich auf den erwarteten Verlust eines Ausbauprojektes. Um einen wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten, müssen die Betreiber der geförderten Infrastrukturen anderen Anbieterinnen Zugang gewähren. So kann es auf der Infrastruktur mehrere Angebote geben. Das Förderprogramm soll auf sieben bis maximal zehn Jahre befristet werden.

Finanzierung

Das Programm wird mit Fördermitteln in der Höhe von schätzungsweise 730 Millionen Franken finanziert. Gemäss Vernehmlassungsvorlage soll der Bund 50 Prozent der erforderlichen Mittel finanzieren. Als Voraussetzung für die Bundesmittel muss der betroffene Kanton die restlichen 50 Prozent der Fördermittel tragen. Die Ausgaben des Bundes sind auf maximal 375 Millionen Franken begrenzt (inkl. bis zu 10 Mio. für die Programm-Administration). Sie werden durch eine befristete zweckgebundene Verwendung der zukünftigen Konzessionsgebühren von Mobilfunkkonzessionen finanziert.

Die Vernehmlassung dauert bis am 23. Juni 2025.

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