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Besserer Zugang zu Ladeinfrastruktur zu Hause

Das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause soll erleichtert werden. Grundeigentümer von Wohnliegenschaften sollen künftig dazu verpflichtet werden können, die Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge zu erstellen, sofern dies Mietende und Personen mit Stockwerkeigentum verlangen.
Themenbild Laden zu Hause von Elektroautos
© ChatGPT

Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung des Energiegesetzes an seiner heutigen Sitzung in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 12. Oktober 2026.

Die Elektrifizierung der Fahrzeuge ist ein wichtiges Element zur Erreichung des Netto-Null-Ziels bis 2050. Fehlende Ladeinfrastruktur ist nach wie vor einer der häufigsten Gründe, warum Fahrzeughalterinnen und -halter kein Elektrofahrzeug anschaffen. Insbesondere bei Mehrparteiengebäuden ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur zentral, da in der Schweiz Mietverhältnisse sowie Stockwerkeigentum sehr verbreitet sind.

Siehe auch: Auf der Überholspur mit Elektroautos und Neue Antriebstechnologien

Die Änderung des Energiegesetzes schafft die rechtliche Grundlage, um den Zugang zu Ladeinfrastruktur zu vereinfachen. Grund für die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist die Motion 23.3936 von Nationalrat Jürg Grossen, die das Parlament im Juni 2025 angenommen hat. Die neue Regelung sieht vor, dass Grundeigentümerschaften dazu verpflichtet werden können, die Grundinstallation für Ladeinfrastruktur bereitzustellen. Der Anspruch gilt nur für Personen, die selbst in einer Liegenschaft oder Wohnsiedlung wohnen und deren Parkplatz zusammen mit der Wohnung vom selben Vermieter oder derselben Vermieterin überlassen wurde. Dieser gilt auch für Personen in Untermiete. Die Erstellung der Ladeinfrastruktur muss jedoch zumutbar sein.

Zur Grundinstallation gehören die Zuleitung des Stroms bis zum betroffenen Parkplatz, ein System zur Zuordnung des Stromverbrauchs und gegebenenfalls ein Lastmanagement. Im Mietverhältnis können die Kosten für die Grundinstallation in der Regel auf die Parkplatzmiete überwälzt werden.

Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Pflicht, eine Grundinstallation zu erstellen, sollen von den Zivilgerichten beurteilt werden.

Politik
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