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Kommission verwirft Straftatbestand gegen Belästigung im Internet

Cybermobbing soll nicht als eigener Straftatbestand gelten. Dieser Meinung ist die zuständige Nationalratskommission. Sie macht damit einen Rückzieher.
© (Quelle: Shutterstock/tommistock)

Vor fast zwei Jahren hatten die beiden Räte übereinstimmend beschlossen, einen neuen Straftatbestand gegen Belästigung im Internet zu schaffen. Dieser würde wiederholtes Demütigen, Schikanieren, Bedrohen oder Belästigen einer Person im Cyberraum unter Strafandrohung stellen. Angestossen hatte die Idee SP-Nationalrätin Gabriela Suter (AG) mit einer parlamentarischen Initiative.

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) entschied im Sommer mit knapper Mehrheit, ihre Arbeiten an der Umsetzung weiterzuführen und einen Vorentwurf zur Strafbarkeit von Cybermobbing auszuarbeiten. Gut drei Monate später sieht es anders aus: Mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat nun, das Geschäft abzuschreiben, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Die Mehrheit finde, dass kein Bedarf für eine neue Norm bestehe, da das geltende Recht die Handlungen bereits umfassend abdecke.

Fortgesetzt werden sollen dagegen die Arbeiten zur Einführung einer Strafnorm zum Cybergrooming. Dabei bauen Erwachsene über das Internet gezielt ein Vertrauensverhältnis zu Minderjährigen auf und versuchen auf manipulative Weise, mit ihnen Gespräche mit sexuellen Inhalten zu führen oder sie in sexuelle Handlungen einzubeziehen.

Mitte September hatte der gemeinnützige Verein NextGen4Impact dem Bundesrat eine Petition mit 60'000 Unterschriften übergeben, wonach Social-Media-Plattformen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht mehr zugänglich sein sollen. Damit sollen Kinder vor Sucht, Cybermobbing und kommerzieller Manipulation geschützt werden.

Der Bundesrat hatte im Februar angekündigt, in einem Bericht prüfen zu wollen, ob ein Verbot oder eine Einschränkung von Social Media für unter 16-Jährige sinnvoll ist.

Politik Recht
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