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Besserer Schutz der kritischen Infrastrukturen in der Schweiz

Der Bundesrat will kritische Infrastrukturen, die für Bevölkerung und Wirtschaft der Schweiz essenziell sind, besser gegen Ausfälle aller Art schützen. Auch die wichtigsten elektronischen Daten von Bund, Kantonen und kritischen Infrastrukturen sollen einen besseren Schutz gegen Cyberangriffe und Manipulation erhalten.
© shutterstock.com/kavalenkava

Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Februar 2026 entschieden, in Umsetzung zweier überwiesener Motionen die Arbeiten für entsprechende Gesetzesentwürfe voranzutreiben, um die Resilienz und die Datensicherheit kritischer Infrastrukturen zu verbessern.

Im Krieg Russlands gegen die Ukraine erfolgen zahlreiche Angriffe gegen kritische Infrastrukturen der Ukraine, insbesondere gegen die Energieversorgungs- und Kommunikationssysteme. Auch durch Naturkatastrophen werden kritische Infrastrukturen oft in Mitleidenschaft gezogen. Dies beeinträchtigt erstens die Versorgung der Bevölkerung während und nach dem Ereignis, erschwert zweitens die Rettungs- und Wiederaufbauarbeiten und kann drittens in den betroffenen Gebieten Wirtschaftsleistung und Alltagsleben über längere Zeit beeinträchtigen. Deshalb ist der Schutz bzw. die Resilienz von kritischen Infrastrukturen von zentraler Wichtigkeit. Unter kritischen Infrastrukturen werden Dienstleistungs- und Versorgungssysteme verstanden, die essenziell für die Wirtschaft bzw. die Lebensgrundlagen der Schweizer Bevölkerung sind (Stromversorgung, medizinische Versorgung, Telekommunikation usw.).

Die Motion 23.3001 «Zeitgemässe Rechtsgrundlagen für den Schutz kritischer Infrastrukturen» der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SiK-S) fordert eine Anpassung von Rechtsgrundlagen, damit es dem Bund möglich wird, verbindliche Vorgaben für die Ausfallsicherheit und Störungsbehebung kritischer Infrastrukturen zu erlassen und so die Resilienz (Widerstandsfähigkeit) zu verbessern. In einigen Bereichen, etwa bei der Stromversorgung, sind solche bereits heute vorhanden, in vielen anderen Bereichen hingegen kaum.

Eine zweite Motion der SiK-S (23.3002), «Mehr Sicherheit bei den wichtigsten digitalen Daten der Schweiz», verlangt eine Rechtsgrundlage für den Erlass von Vorgaben an Bund und Kantone sowie die Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen, wie sicherheitsrelevante Daten besser geschützt werden können.

Der Bundesrat will nun Regelungen zur Verbesserung der Resilienz und der Datensicherheit kritischer Infrastrukturen erarbeiten, die der Zuständigkeit des Bundes unterliegen. Er hat deshalb das VBS beauftragt, in enger Kooperation mit den anderen Departementen (WBF, UVEK, EFD, EJPD), bis Ende 2026 die Eckwerte für die Erarbeitung zweier entsprechender Gesetzesentwürfe zu erstellen und eine Regulierungsfolgeabschätzung durchzuführen.

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