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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren in Zürcher Datenleck-Affäre ein

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat die Strafuntersuchung in Zusammenhang mit der Ende 2022 aufgedeckten Datenleck-Affäre abgeschlossen. Die untersuchten Vorwürfe liessen sich keinen Personen zurechnen oder waren verjährt.
© (Quelle: Jens Stark/NMGZ)

Trotz aufwändiger Ermittlungen konnten sich allfällige strafbare Handlungen nicht einer bestimmten Person innerhalb oder ausserhalb der Justizdirektion zurechnen, wie die Oberstaatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig.

Die Datenleck-Affäre nahm im November 2022 ihren Lauf, als ein Beschuldigter an einer Verhandlung vor Obergericht Informationen an Medienschaffende und Behördenvertreter abgab, die möglicherweise sensible Personendaten enthielten. An diese soll er vor Jahren über seinen Bruder gelangt sein, der damals im Auftrag der Informatikabteilung der Justizdirektion Computer und Datenträger fachgerecht entsorgen sollte.

Festplatten im Kantonsrat deponiert

Der Mann, eine bekannte Figur aus dem Zürcher Milieu, der sich wegen Drogendelikten vor Gericht verantworten musste, deponierte einige Wochen später einen Koffer voller Unterlagen sowie zahlreiche Festplatten im Foyer des Zürcher Kantonsrats. Er wolle diese «zurückgeben».

Die Datenleck-Affäre sorgte für breite Kritik in den Medien und der Politik. Auch Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) geriet unter Druck, obwohl sich die fragwürdigen Entsorgungsaktionen lange vor ihrer Amtszeit ereigneten.

Im Juli 2023 setzte der Zürcher Kantonsrat eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Aufklärung der Datenleck-Affäre ein. Die Staatsanwaltschaft hat der PUK ihre Erkenntnisse aus der Strafuntersuchung zur Verfügung gestellt, wie es in ihrer Mitteilung hiess.

Gerichtsfall Politik Datenschutz
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