Anzeige
Anzeige
Anzeige
Lesedauer 3 Min.

QuickZoll berücksichtigt neu beide Mehrwertsteuersätze

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat die App QuickZoll weiterentwickelt.
Die App QuickZoll im Einsatz an der Grenze
© BAZG

Neu können Reisende die Abgaben auf Einkäufe, die sie im Ausland getätigt haben, zu beiden anwendbaren Mehrwertsteuersätzen entrichten: zum Normalsatz (8,1 %) und zum reduzierten Satz (2,6 %).

Bei der Einreise in die Schweiz fallen Abgaben an, wenn bei mitgeführten Waren für den privaten Gebrauch die Wertfreigrenze oder die Freimengen überschritten werden. Je nach Warenkategorie liegt der anwendbare Satz entweder bei 8,1 % (Normalsatz) oder bei 2,6 % (reduzierter Satz). In der aktualisierten Version der QuickZoll-App ist es neu möglich, den Wert der Waren für jeden der beiden Mehrwertsteuersätze separat zu erfassen und damit von denselben Zollbedingungen zu profitieren wie bei einer mündlichen oder schriftlichen Zollanmeldung. Die insgesamt zu bezahlende Mehrwertsteuer wird von der App automatisch berechnet.

Seit ihrer Einführung im Jahr 2018 hat die Nutzung der QuickZoll-App kontinuierlich zugenommen: Wurden im ersten Betriebsjahr noch 13’000 Zollanmeldungen und 1,1 Millionen Franken Einnahmen registriert, so waren es im Jahr 2025 bereits mehr als 192’000 Zollanmeldungen und 13 Millionen Franken Einnahmen.

Aufgrund der erforderlichen technischen Anpassungen und des Zeitplans für die Umsetzung des Digitalisierungsprogramms DaziT wurde die Weiterentwicklung von QuickZoll für das Jahr 2026 geplant. Die Basisoption, bei welcher der Gesamtwert der Waren angegeben wird, ohne zwischen den beiden Mehrwertsteuersätzen zu unterscheiden, ist in der neuen Version der App weiterhin verfügbar. Diese Option kann dann bevorzugt werden, wenn der Anteil der Produkte, die unter den reduzierten Satz fallen, geringfügig ist, oder um die Erfassung der Waren zu vereinfachen und Zeit zu sparen.

Einfach, vollständig digital und rund um die Uhr verfügbar

QuickZoll kann ohne vorgängige Registrierung verwendet werden und bietet deshalb eine hohe Flexibilität beim Grenzübertritt im Reiseverkehr. Man kann zu jeder Tageszeit ein beliebiges zweistündiges Zeitfenster für den Grenzübertritt angeben und anschliessend an jedem Grenzübergang ohne zusätzlichen Gang zum Zollschalter in die Schweiz reisen. Einzig die in der App erstellte Quittung muss für den Fall einer Kontrolle aufbewahrt werden.

Hinweis: In bestimmten Fällen kann QuickZoll nicht genutzt werden. So kann beispielsweise die Einfuhr von lebenden Tieren, von Autos oder von Handelswaren nicht über die App, sondern ausschliesslich an einem Zollschalter angemeldet werden.

Zudem bietet QuickZoll auch wichtige Informationen zur Einreise in die Schweiz. Die App ist kostenlos und für die Betriebssysteme Android (Google Play Store) und iOS (App Store von Apple) verfügbar.
 

Anzeige

Neueste Beiträge

Wie Samsung doch Teil der IFA bleibt
Nach dem Abschied aus dem CityCube konkretisiert sich die künftige Rolle des Elektronikkonzerns bei der Berliner Messe: Als Hauptsponsor des Creator Hub und mit einem eigenen Event im Humboldt Carré bleibt Samsung Teil des offiziellen IFA-Programms.
3 Minuten
14. Jul 2026
WEKO ermittelt wegen «Choice Screen» bei Android gegen Google
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine Vorabklärung gegen Google eröffnet, um die Abschaffung der Funktion «Choice Screen» auf Android-Geräten in der Schweiz zu untersuchen.
2 Minuten
14. Jul 2026
Analysten: Günstige Smartphones werden für Hersteller unrentabel
Die steigenden Preise für Speicherchips machen Smartphones in der Klasse unter 400 US-Dollar in der Herstellung zu teuer. Entsprechend sollen laut den Analysten von Omdia die Verkäufe dieses Jahr einbrechen.
3 Minuten
14. Jul 2026

Das könnte Sie auch interessieren

Darum lohnt sich eine Weiterbildung - Karriere-Tipps
Ihre berufliche Karriere stockt? Sie fühlen sich unterfordert und auch finanziell soll es aufwärtsgehen? Dann verlieren Sie keine Zeit. Computerworld nennt fünf Gründe für eine Weiterbildung und zeigt, wie Sie erfolgreich durchstarten.
5 Minuten
25. Okt 2024
Streik abgewendet: Deutsche Telekom einigt sich mit Ver.di
Die Telekom und die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Für die rund 60'000 Tarifbeschäftigten des Netzbetreibers gilt unter anderem bis Ende 2028 ein Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen.
3 Minuten
31. Mai 2026
«KI wird ein Treiber für Wachstum» - Interview Corinna Schumacher, ServiceNow
KI-Agenten übernehmen immer mehr Routineaufgaben. ServiceNow sieht darin keine Bedrohung für Mitarbeitende, sondern eine neue Arbeitsteilung, erklärt Corinna Schumacher im Interview.
7 Minuten
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige