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Investitionen in das Schweizer Filmschaffen steigen 2025 um 25 Prozent

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die im Filmgesetz verankerte Investitionspflicht für Unternehmen mit Fernseh- und Abrufdiensten. Sie müssen mindestens 4 Prozent ihrer in der Schweiz erzielten Bruttoumsätze in das Schweizer Filmschaffen investieren. Die Auswertung des Bundesamts für Kultur (BAK) für das Jahr 2025 zeigt, dass die Investitionen gegenüber dem Vorjahr um 25 Prozent zugenommen haben.
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© ChatGPT

Aktuell sind 22 Unternehmen investitionspflichtig. Sie erzielten 2025 einen massgebenden Umsatz von insgesamt 817 Millionen Franken. Daraus resultiert eine Investitionspflicht in der Höhe von 33 Millionen Franken. Die Unternehmen investierten 2025 insgesamt 19,9 Millionen Franken in das Schweizer Filmschaffen. Die Unternehmen investieren diese Mittel direkt in Film- und Serienprojekte; sie fliessen nicht über die Filmförderung des Bundes.

12 Millionen Franken entfielen auf die Herstellung und den Ankauf von Schweizer Werken. Investiert wurde insbesondere in Serien (7,4 Mio. Franken) und Kinofilme (4,6 Mio. Franken). Der Schwerpunkt lag bei fiktionalen Produktionen. Regional flossen 6,3 Millionen Franken in Projekte in der französischsprachigen und 5,7 Millionen Franken in Projekte in der deutschsprachigen Schweiz.

Zusätzlich wurden 7,9 Millionen Franken für Massnahmen eingesetzt, die gemäss Filmgesetz ebenfalls an die Investitionspflicht angerechnet werden können. Dazu gehören die Bewerbung von Filmen, Beiträge an Filmfestivals zur Stärkung der Filmkultur sowie Zahlungen für Urheberrechte an Verwertungsgesellschaften.

Die Unternehmen können Investitionen bis Ende 2027 aufschieben. Noch nicht erfüllte Verpflichtungen müssen innerhalb dieser Frist nachgeholt werden. Falls die steigende Tendenz anhält, sollte das Investitionsziel bis dahin erreicht werden. Mittel, die nach Ablauf der Frist nicht investiert wurden, sind als Ersatzabgabe an das BAK zu entrichten. Sie können insbesondere für Bereiche eingesetzt werden, die im Rahmen der bestehenden Filmförderung nicht oder nur teilweise unterstützt werden können. Dazu gehören etwa Investitionen in grosse Schweizer Serienproduktionen oder Massnahmen zur Förderung des filmischen Nachwuchses.
 

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