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EU-Kommission verlangt Auskunft von US-Tech-Riesen zu Betrug

Die Europäische Kommission verlangt von Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber, was sie gegen finanziellen Betrug auf ihren Plattformen tun.
© (Quelle: symbiot / Shutterstock.com)

Die Brüsseler Behörde stellte ein für die Unternehmen verpflichtendes Auskunftsersuchen, wie ein Sprecher der EU-Kommission bestätigte.

«Dies ist auch ein wichtiger Schritt zum Schutz der Nutzer in der gesamten EU», so der Behördensprecher. Grundlage für das Ersuchen ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA).

Alle vier Plattformen sollen nun erläutern, wie sie verhindern, dass Nutzerinnen und Nutzer etwa durch fälschliche Angebote finanzielle Schäden erleiden. Bei Apple und Google dürften dabei besonders die Vertriebsplattformen App Store beziehungsweise Google Play im Fokus stehen.

Microsoft betreibt auf der Plattform Bing eine Verkaufsplattform. Neben den drei US-Riesen nimmt die EU-Kommission mit Booking.com auch eine Firma mit Sitz in den Niederlanden ins Visier.

Gesetz reguliert grosse Online-Plattformen

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Nutzern wird es wiederum leichter gemacht, solche Inhalte zu melden. Grundsätzlich müssen grosse Dienste mehr Regeln befolgen als kleine.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Plattformen die Identität ihrer Verkäufer kennen und nachverfolgen können. Dafür sollen sie die entsprechenden Nachweise verlangen und speichern, um die Informationen im Betrugsfall an die Betroffenen weitergeben zu können.

Das Gesetz hatte in der Vergangenheit auch zu Problemen in der Beziehung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten geführt. Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump kritisierte in der Vergangenheit immer wieder europäische Digitalgesetze wie das DSA als wettbewerbsfeindlich.

Geldstrafen möglich

Bis wann die Plattformen die geforderten Informationen liefern müssen, teilte die Kommission nicht mit. In der Regel gibt die Brüsseler Behörde dafür aber einige Wochen Zeit.

Auf Grundlage der Antworten werde man die nächsten Schritte festlegen, hiess es. Wenn die Unternehmen falsche, unvollständige oder irreführende Informationen bereitstellen oder sich weigern, die Fragen zu beantworten, könnte die EU-Kommission Geldstrafen verhängen.

In einem nächsten Schritt könnte die Kommission ein Verfahren gegen die Unternehmen eröffnen. Dann will die Behörde auch mehr Details zu dem Vorgang mitteilen.

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