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Angepasste Unternehmensabgabe für Radio und TV

Der Bundesrat will das Tarifmodell der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen anpassen und damit einen Entscheid des Bundesgerichts umsetzen. Die Vernehmlassung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung wird am 23. Juni 2026 eröffnet.
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© Grok

Künftig sollen Unternehmen mit hohem Umsatz einen verhältnismässig höheren Betrag entrichten als kleinere Unternehmen.

Die neue Tarifstruktur umfasst 60 Umsatzstufen (heute: 18) und ist progressiv ausgestaltet. Das heisst, dass kleinere und mittlere Unternehmen gegenüber der aktuellen, degressiven Regelung weniger zahlen müssen. Unternehmen ab einem Umsatz von rund 111 Millionen Franken sollen im Vergleich zu heute eine höhere Abgabe entrichten. Die neuen Umsatzstufen und Tarife sollen per 1. Januar 2028 in Kraft treten. Die Einnahmen aus der Unternehmensabgabe sollen unverändert bei etwa 180 Millionen Franken pro Jahr liegen. Dies entspricht rund 13 Prozent des Gesamtertrags aus der Radio- und Fernsehabgabe. Damit wird die Vorgabe aus der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen eingehalten.

Die Vernehmlassung dauert bis am 27. Oktober 2026.

Kritik des Bundesgerichts an bisherigem Modell

Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 27. November 2024 festgestellt, dass die heutige degressive Tarifstruktur der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen gegen das Gebot der Rechtsgleichheit verstösst und somit verfassungswidrig ist. Die leicht progressiven Umsatzstufen der Vernehmlassungsvorlage entsprechen den massgeblichen verfassungsrechtlichen Grundsätzen im Steuerbereich.

Anhebung der Umsatzschwelle auf 1,2 Millionen Franken

Unabhängig von dieser Vorlage wird ab 1. Januar 2027 die Umsatzschwelle, ab der Unternehmen die Abgabe bezahlen müssen, von 500 000 Franken auf 1,2 Millionen Franken angehoben. Dies hatte der Bundesrat im Rahmen seines Gegenprojekts zur SRG-Initiative beschlossen, die am 8. März 2026 vom Stimmvolk abgelehnt wurde. Damit bezahlt künftig noch rund jedes fünfte mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen eine Abgabe anstatt jedes dritte.

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