So erkennt man Betrüger bei Online-Kleinanzeigen

Dreieckstrick täuscht Verkäufer

«Manche Betrüger bitten darum, den Kaufbetrag vorab mit einem Zahlungstransferdienst zu überweisen», warnt Declan Hiscox. Manchmal setzten die Betrüger sogar Speditionsfirmen als vermeintlich unabhängige Treuhänder ein, die Firma sei aber in der Regel erfunden.
Ebenfalls vorsichtig sollte sein, wer auf Online-Kleinanzeigenmärkten selbst als Verkäufer auftritt. Besonders schwer zu durchschauen ist der sogenannte Dreiecks-Trick.
Bei dieser Masche stellt man als Verkäufer etwas online, zum Beispiel ein Smartphone. Der Betrüger signalisiert Interesse. Gleichzeitig stellt er selbst das identische Smartphone ebenfalls zum Verkauf ein. Meldet sich beim Betrüger ein Käufer, gibt er diesem die Kontodaten des ursprünglichen Verkäufers. Sobald das Geld beim Verkäufer eingegangen ist, verschickt dieser die Ware - aber an den Betrüger.
Auch hier wird gerne PayPal als Zahlungsmittel genutzt. Dann bleibt der Verkäufer auf dem Schaden sitzen, wenn der Käuferschutz greift. Hat der Käufer per Überweisung bezahlt, bekommt er sein Geld dagegen nicht zurück, sofern der Verkäufer den Versand nachweisen kann.

Persönlicher Verkauf immer noch am besten

Julia Rehberg ist Juristin bei der Verbraucherzentrale Hamburg.
Quelle: Karin Gerdes/dpa-tmn
Hiscox kennt auch Fälle, in denen Betrüger gefälschte Zahlungsbestätigungen verschickt haben, um so den Verkäufer dazu zu bringen, die Ware zu verschicken. «Verkäufer sollten immer erst prüfen, ob das Geld wirklich auf ihrem Konto eingegangen ist, bevor sie etwas versenden. Und von Drohungen bloss nicht einschüchtern lassen!»
«Am sichersten ist es, ein Geschäft über Online-Kleinanzeigen immer persönlich und in bar abzuwickeln», rät Verbraucherschützerin Rehberg. So könne man die ganzen Betrugsmaschen umgehen. Gerade wertvollere Ware sollten Käufer unbedingt persönlich abholen, am besten zusammen mit einem Zeugen. Und wer etwas verkauft, sollte die Ware immer nur an den tatsächlichen Käufer übergeben. Von einem von diesem geschickten Vertreter sollte sich der Verkäufer den Ausweis zeigen und den Erhalt der Ware quittieren lassen.


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