Gegen Swisscom 17.12.2020, 09:41 Uhr

Weko eröffnet Untersuchung zum Glasfaserausbau

Die Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung zum Glasfaserausbau eröffnet und vorsorgliche Massnahmen verfügt. Ins Visier ist dabei Swisscom geraten.
(Quelle: Archiv)
Swisscom gerät erneut ins Visier der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko). Diese hat eine Untersuchung zum Glasfaserausbau eröffnet und vorsorgliche Massnahmen verfügt, wie Swisscom mitteilte. 
Die Weko sieht die Gefahr, dass Swisscom beim Bau des Glasfasernetzes Konkurrenten vom Markt ausschliesse, schrieben die Wettbewerbshüter ihrerseits in einer Mitteilung. Es erscheine als glaubhaft, «dass die Swisscom mit diesem Verhalten eine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Daher verbietet die Weko der Swisscom ab sofort mit vorsorglichen Massnahmen, Wettbewerbern beim Ausbau des Glasfasernetzes den Zugang zu durchgehenden Leitungen zu verweigern.»

Swisscom plant Beschwerde

Swisscom wehre sich gegen die Vorwürfe der Weko und werde gegen die vorsorglichen Massnahmen Beschwerde einreichen. Man könne die Vorwürfe der Weko nicht nachvollziehen, schrieb der «blaue Riese» weiter. Swisscom will bis Ende 2025 die Zahl der Glasfaseranschlüsse bis in die Haushalte und Geschäfte auf 3 Millionen verdoppeln. 

Änderung der Netzarchitektur 

Glasfaserkabel in einem Schacht
Quelle: Swisscom
Die Auseinandersetzung dreht sich um die Architektur des Glasfasernetzes. Für den künftigen Ausbau zieht der grösste Schweizer Telekomkonzern vor allem die Glasfaseranschlüsse vom Strassenschacht bis in die Haushalte und Geschäfte weiter. Diese Strecke vom Strassenschacht bis in die Häuser und Geschäfte wird heute noch von Kupferleitungen abgedeckt.
Die Weko ortet hier eine Änderung der Bauweise des Netzes in Gebieten, in denen die Swisscom alleine ausbaut. Somit würden die Konkurrenten des Telekomkonzerns keinen direkten Zugang mehr zur Netzwerkinfrastruktur erhalten, schrieb die Weko.
«Die Swisscom verändert damit die bestehende Marktstruktur und schränkt mutmasslich die Innovations- und Geschäftsmöglichkeiten ihrer Konkurrenten ein. Endkunden können ihrerseits in der Folge in der Wahl ihrer Anbieter und der Produktevielfalt eingeschränkt werden», schrieb die Weko.



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