GAV 11.05.2023, 11:04 Uhr

Ab 2024 neuer Gesamtarbeitsvertrag für Swisscom

Die Verhandlungen von Swisscom, der Gewerkschaft syndicom und dem Personalverband transfair zum neuen GAV sind abgeschlossen. Mitarbeitende bekommen ab 2024 neu einen Elternurlaub, mehr Ferien, eine Stärkung der flexiblen Arbeitszeitmodelle sowie weitere Verbesserungen.
(Quelle: Swisscom)
Mit dem gemeinsamen Ziel, den rund 10'000 dem GAV unterstellten Mitarbeitenden zeitgemässe und attraktive Anstellungsbedingungen zu bieten, wurde der Swisscom GAV überarbeitet und modernisiert. Die wichtigsten Neuerungen: Eine Stärkung der flexiblen Arbeitszeitmodelle, der Ausbau des Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaubs sowie die Einführung eines Elternurlaubs für gleichgeschlechtliche Paare oder wenn beide Elternteile bei Swisscom arbeiten, eine neue Strukturierung und leichte Erhöhung der Ferientage sowie die Erhöhung der Ausbildungszulagen. Der neue GAV ist ab 1. Januar 2024 gültig.

Hier die Neuerungen im Detail:

Stärkung der flexiblen Arbeitszeitmodelle

Swisscom fördert flexible Arbeitsmodelle sowie Teilzeitarbeit bereits seit Langem. Im neuen GAV wird dies nochmals gestärkt. Wünschen Mitarbeitende eine Änderung des Beschäftigungsgrades, prüft Swisscom dies im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Der Wunsch nach einer Änderung des Beschäftigungsgrades darf nur mit einer schriftlichen Begründung durch die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten abgelehnt werden. Weiter wird es ab 2024 bis Ende 2026 für Mitarbeitende ab 60 Jahren möglich, in ein so genanntes Altersteilzeitmodell einzusteigen und den Beschäftigungsgrad mit oder ohne Teilpensionierung zu reduzieren. Swisscom finanziert dabei einen Teil der finanziellen Auswirkungen der Reduktion. Zudem werden die Gespräche zur Arbeitszeitgestaltung in den nächsten Monaten weitergeführt und die Umsetzung möglicher Pilotprojekte dazu diskutiert.

Mehr Ferientage und bezahlte Urlaube


Abhängig vom Alter erhalten Mitarbeitende neu zwischen ein bis drei Ferientage mehr. Der Mutterschaftsurlaub wird von 18 auf 20 Wochen erhöht, der Vaterschaftsurlaub von drei auf vier Wochen und der Adoptionsurlaub von zwei auf vier Wochen. Wenn beide Elternteile bei Swisscom arbeiten, können sie die 20 Wochen Mutterschaftsurlaub und 4 Wochen Vaterschaftsurlaub als Elternurlaub von insgesamt 24 Wochen flexibler beziehen. Bei gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren wird der Partnerin der Mutter ein Elternurlaub von vier Wochen gewährt, bei gleichgeschlechtlichen männlichen Paaren ein Vaterschafts- oder Adoptionsurlaub von vier Wochen.

Höherer Mindestlohn und höhere Ausbildungszulagen

Der jährliche Mindestlohn beträgt neu CHF 54’600 brutto statt CHF 52'000 und die Ausbildungszulagen betragen neu 290 Franken pro Monat und Kind statt 250, sofern das anwendbare kantonale Recht keine höheren Zulagen vorsieht.



Das könnte Sie auch interessieren