01.04.2005, 00:00 Uhr

EU will ITK-Verträge an einfache Zugänglichkeit koppeln

In einer Studie der EU fordern Fachleute, dass Verträge über ITK-Dienstleistungen im öffentlichen Bereich zukünftig auch eine Klausel über die vereinfachte Zugänglichkeit für ältere oder behinderte Menschen enthalten sollen.
Unter Förderung von E-Accesibility versteht die Studie, dass auch für handicapierte Menschen der Zugang zu ITK-Dienstleistungen vereinfacht werden soll. Im öffentlichen Bereich sollen Aufträge deshalb an eine entsprechende Vertragsklausel gekoppelt werden. Die am Donnerstag vorgestellte Studie kommt zum Schluss, dass entsprechende Hürden schnellstmöglich beseitigt werden müssen. Insgesamt gebe es derzeit rund 90 Millionen EU-Bürger, die nicht in vollem Umfang von der ITK profitieren können. In der Studie wurden Vertreter von 500 Institutionen wie Behörden, ITK-Unternehmen und Hochschulen befragt.



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