15.06.2012, 11:58 Uhr

4,5 Jahre Haft für Kino.to-Gründer

Das Landgericht Leipzig hat den Gründer des illegalen Film-Streaming-Portals kino.to zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Strafmildernd wirkte sich das umfassende Geständnis des Angeklagten aus.
Der Gründer von kino.to muss viereinhalb Jahre hinter Gitter.
Der Hauptangeklagte im Prozess gegen das Streaming-Portal kino.to, der 39 Jahre alte Dirk B., hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt (Computerworld.ch berichtete). Das berücksichtigte das Landgericht Leipzig bei der Festlegung der Strafe strafmildernd und schickt den Angeklagten, einen gelernten Fussbodenleger, für vier Jahre und sechs Monate Haft hinter Gitter, wie die Leipziger Volkszeitung berichtet. Kino.to war eine Zeitlang das meistbesuchte Film-Streaming-Portal Deutschlands und eine der am meisten geklickten deutschsprachigen Webseiten überhaupt. Der Grund für die enorme Beliebtheit von kino.to: Dort konnte man kostenlos die aktuellsten Kino-Blockbuster geniessen. Aber auch beliebte TV-Serien lagen auf den Streaming-Servern von kino.to bereit. Allesamt ohne Erlaubnis der Macher beziehungsweise der Rechteinhaber.

Finanziert wurde die Webseite durch die eingeblendete Werbung, die kino.to-Macher verdienten Millionen von Euro. Im Juni 2011 schlug die Polizei dann zu. Sie verhaftete die Betreiber und nahm die Seite vom Netz. Ein flüchtiger Komplize wurde erst im November 2011 festgenommen.

Zunächst wurden einige Helfer von Dirk B., dem Gründer von kino.to, verurteilt; ein Programmierer musste fr fast vier Jahre hinter Gitter. Ein Administrator von kino.to wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Das harte Vorgehen der Justiz hatte Rache-Attacken von Hackern gegen die Webseite des Bundesjustizministeriums zur Folge.



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