Innovationsförderung 17.02.2021, 18:55 Uhr

Innosuisse soll mehr Handlungsspielraum erhalten

Der Bundesrat will, dass Innosuisse mehr Handlungsspielraum erhält – unter anderem bei der finanziellen Beteiligung. Er verabschiedete hierzu die Botschaft zur entsprechenden Gesetzesänderung.
(Quelle: Parlamentsdienste 3003 Bern)
Die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) soll mehr Spielraum erhalten. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur entsprechenden Gesetzesänderung verabschiedet. Flexibler werden soll namentlich die finanzielle Beteiligung der Unternehmen. Gemäss Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) schlägt der Bundesrat eine Änderung der finanziellen Brandbreite bei der Unterstützung von Innovationsprojekten durch Innosuisse vor, wie er am Mittwoch mitteilte.
Heute müssen die Unternehmen zwingend 50 Prozent dieser Kosten tragen. Neu soll die Beteiligung des Umsetzungspartners zwischen 40 und 60 Prozent betragen. In begründeten Einzelfällen soll die Innosuisse aber auch weiterhin höhere oder tiefere Beträge der Umsetzungspartner festlegen können. Vorgesehen ist zudem, dass die Innosuisse Innovationsprojekte von Start-ups zur Vorbereitung des Markteintritts fördern kann. Damit soll der Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Praxis beschleunigt und der Start-up-Ökonomie zusätzlicher Auftrieb verliehen werden. Start-ups können bei Innosuisse aktuell lediglich Unterstützung in den Bereichen Weiterbildung, Coaching und Internationalisierung beantragen sowie als Umsetzungspartner bei Innovationsprojekten mitwirken.
Mehr Spielraum soll die Innosuisse ausserdem in der Nachwuchsförderung, bei der Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums und dem Wissens- und Technologietransfer erhalten. Weitere Gesetzesanpassungen betreffen die Reserven des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und der Innosuisse.



Das könnte Sie auch interessieren