EasyGov.swiss 16.12.2022, 11:07 Uhr

Update bringt MWST-Abrechnung und Arbeitsbewilligungen für Drittstaatsangehörige

Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat EasyGov ein Update verpasst. Nutzer können jetzt direkt auf die «MWST-Abrechnung easy» zugreifen. Auch das Einreichen von Gesuchen um Arbeitsbewilligungen wurde vereinfacht.
Mit dem neusten Update werden auf EasyGov mehrere zusätzliche Funktionen ermöglicht. Ein Teil davon ist jedoch nur in den Testkantonen verfügbar
(Quelle: NMGZ Archiv)
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat per Mitte Dezember den Online-Schalter für Unternehmen, Easy-Gov.swiss, weiter ausgebaut. In Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ist die «MWST-Abrechnung easy» jetzt auch über EasyGov zugänglich. Auch Gesuche um eine Arbeitsbewilligung für Drittstaatsangehörige über das Portal sind neu möglich, das vorerst aber nur im Pilotkanton Thurgau.
Die ESTV bietet die «MWST-Abrechnung easy» bereits seit 2021 als Option an. Die Online-Dienstleistung soll das klassische Papierformular ersetzen und dabei den Deklarationsprozess auf das wesentliche reduzieren.  Zusätzlich können Steuervertreter die Möglichkeit der Deklarationsfreigabe durch ihre Kunden in Anspruch nehmen. So wird auf ein explizites Bedürfnis der Treuhand- und Steuerberatungsbranche eingegangen. Mit dem aktuellen Update können in EasyGov registrierte Nutzer jetzt auch auf die «MWST-Abrechnung easy» zugreifen, ohne sich mit einem separaten Login anmelden zu müssen.

Ausländerrechtliche Meldungen und Bewilligungen werden ausgebaut

Arbeitgeber, die ausländische Arbeitnehmer in der Schweiz anstellen oder hierzulande einsetzen möchten, unterstehen heute einer Melde- oder Bewilligungspflicht. Über EasyGov soll genau dieser Prozess vereinfacht, und die Unterlagen direkt den zuständigen Behörden zugestellt werden. Mit dem neuen Update ist es in sämtlichen Kantonen möglich, über EasyGov Meldungen einer Erwerbstätigkeit von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen bei den entsprechenden Behörden einzureichen.
Als Teil eines Pilotversuchs können dank des Updates in den Kantonen Thurgau und Zürich auch Grenzgänger-Bewilligungen für EU und EFTA-Staatsangehörige über EasyGov angefordert werden. Auch die Kantone St. Gallen und Aargau werden beim Pilotprojekt mitmachen, ihre Teilnahme startet jedoch erst im Frühjahr 2023.
Der Kanton Thurgau geht beim Pilotprojekt jedoch noch einen Schritt weiter als die anderen Teilnehmer. Hier ist es neu auch möglich, über EasyGov Gesuche um Arbeitsbewilligungen für eine Anstellung von Drittstaatsangehörigen, die bei einem Schweizer Arbeitgeber arbeiten möchten, zu stellen.
In den nächsten Jahren sind weitere Etappen für verschiedene Kategorien von Arbeitsbewilligungen geplant. Das Ziel dabei ist es, den Melde- und Bewilligungsprozess in der gesamten Schweiz zu vereinfachen.



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