Korruptionsvorwürfe 04.12.2018, 06:38 Uhr

Luzerner Ex-Informatikchef erneut vor Gericht

Da der erstinstanzlich wegen Bestechlichkeit verurteilte ehemalige Informatikchef des Kantons Luzerns das Urteil weitergezogen hat, steht er erneut vor Gericht.
(Quelle: Google)
Ein ehemaliger Informatikchef des Kantons Luzern steht heute Dienstag wegen angeblicher Korruption erneut vor Gericht. An der Berufungsverhandlung beschäftigt sich das Kantonsgericht mit der Frage, ob der Beschuldigte bei Aufträgen an Firmen heimlich Provisionen abzweigte.
Das Kriminalgericht hatte den Ex-Informatikchef im Februar 2017 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 10'800 Franken (90 Tagessätze zu 120 Franken) verurteilt. Dem Staat soll er eine Deliktsumme von rund 227'000 Franken zurückbezahlen und für knapp 30'000 Franken Verfahrenskosten aufkommen.
Das Gericht kam zum Schluss, dass sich der Mann als Chef der Informatikabteilung des Kantons bestechen liess und heimlich Provision kassierte. Vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung wurde er aber freigesprochen. Der 50-Jährige akzeptierte das Urteil nicht.
Der mutmassliche Schmiergeldskandal flog auf, als die Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsparlaments die Beschaffung der Informatik in den Jahren 2009 bis 2011 unter die Lupe nahm. Im März 2013 reichte die Staatskanzlei Strafanzeige ein.
Der damalige Chef der rund 80-köpfigen Informatikabteilung soll 2010 und 2011 mehrmals Provisionen von Firmen in die eigene Tasche gesteckt haben, nachdem diese offiziellen Aufträge der Dienststelle erhalten hatten. Zuhanden der Steuerprüfung soll er zudem Verträge gefälscht haben.
Die Staatsanwaltschaft will, dass der Mann wegen Sich-bestechen-lassen, eventualiter der ungetreuen Amtsführung, subeventualiter der Vorteilsannahme sowie der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gesprochen wird. Er soll eine  teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren - ein Jahr unbedingt vollziehbar, zwei bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren, erhalten. Zudem beantragt sie eine unbedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 120 Franken. Der Beschuldigte beantragt Freispruch von allen Tatvorwürfen.



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