02.04.2004, 00:00 Uhr

EC geht gegen Mitgliedstaaten vor

Die Europäische Kommission hat den zweiten Schritt der Verfahren gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die keine Massnahmen zur Umsetzung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation notifiziert haben.
Die Richtlinie regelt Bereiche wie unerbetene elektronische Nachrichten (?Spam") und Cookies, die den Nutzer identifizieren. Die Verfahren wurden im November 2003 gegen neun Mitgliedstaaten eingeleitet; seither hat bloss Schweden reagiert. Der zweite Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens sind mit Gründen versehene Stellungnahmen, die an Belgien, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Finnland gerichtet werden. Diese können nun innerhalb von zwei Monaten reagieren, anderenfalls kann ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof gegen sie eingeleitet werden.



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