Computerworld-Newsticker KW 4/2022

Donnerstag, 27. Januar 2022

Ascom ernennt Nicolas Vanden Abeele zum CEO
Beim Technologiekonzern Ascom kommt es zu einem Wechsel auf dem CEO-Posten. Ab 1. Februar 2022 wird Nicolas Vanden Abeele den Chef-Posten von Jeannine Pilloud übernehmen, wie Ascom mitteilte. Pilloud, ehemalige Nummer zwei der SBB, verlässt Ascom nach zweijähriger Tätigkeit als CEO. Sie will sich beruflich neuen Herausforderungen stellen. Vanden Abeele stösst vom belgischen Technologieunternehmen Barco zu Ascom, wo er zuletzt Mitglied der Geschäftsleitung war. Zuvor war er den Angaben zufolge in Führungspositionen bei der Etex Group und Nokia/Alcatel-Lucent tätig.
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Intel verzeichnet Rekord-Umsätze
Der Chip-Hersteller Intel hat vergangenes Jahr einen Rekordumsatz erzielt. Das Unternehmen nahm 2021 insgesamt 79 Milliarden Dollar ein. Der Umsatz von Oktober bis Dezember lag mit 20,5 Milliarden Dollar um 3 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum. Grosser Wachstumstreiber war in dem Zeitraum das Geschäft mit elektronischen Geräten für Rechenzentren, das um 20 Prozent auf 7,3 Milliarden Dollar anstieg. Die Mikroprozessor-Sparte nahm mit 10,1 Milliarden hingegen 7 Prozent weniger als im Vorjahresquartal ein. Das Unternehmen verwies in dem Zusammenhang auf die aussergewöhnlich hohe Nachfrage durch die Pandemie 2020. Der Nettogewinn im vierten Quartal 2021 war im Vergleich zum Vorjahr mit 4,6 Milliarden Dollar allerdings um 21 Prozent niedriger. Der Gewinn für das Gesamtjahr 2021 belief sich auf insgesamt 19,9 Milliarden Dollar, etwa 5 Prozent weniger als im Vorjahr.
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Software AG sieht 2022 Verbesserungen
Die Software AG will nach einem Ergebnisrückgang im vergangenen Jahr operativ wieder zulegen. So soll sich die bereinigte operative Marge (Ebita) auf 20 bis 22 Prozent verbessern, teilte das Unternehmen in Darmstadt mit. Im Vorjahr war sie auf 19,6 Prozent zurückgegangen. Der Produktumsatz wird um 7 bis 11 Prozent höher gesehen und soll damit schneller wachsen als 2021 mit 2 Prozent. Dabei geht die Software AG von weiter steigenden Auftragseingängen ihrer Digitalsparte von 15 bis 25 Prozent aus. Das Datenbankgeschäft soll sich nach einem deutlichen Rückgang im vergangenen Jahr wieder erholen, die Auftragseingänge sollen sich in der Spanne von stabil bis +5 Prozent entwickeln. Im Schlussquartal gingen Umsatz, Ergebnis und operative Marge nochmals zurück. Das Neugeschäft der Datenbank-Sparte sank dabei um fast 40 Prozent, der Produktumsatz war mit 22 Prozent ebenfalls stark rückläufig. Dagegen konnte das Digitalgeschäft bei den Bookings zweistellig und beim Produktumsatz um 6 Prozent zulegen. Unter dem Strich blieb für die Software AG ein Gewinn von 34,8 Millionen Euro hängen, 30 Prozent weniger als im Vorjahr.
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Facebook unterliegt im Streit um Klarnamenpflicht
Facebook muss es nach einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hinnehmen, dass seit Langem angemeldete Nutzer Pseudonyme auf der Plattform gebrauchen. Eine Pflicht zur Verwendung des sogenannten Klarnamens sei unwirksam, entschied der dritte Zivilsenat. Wegen einer Gesetzesänderung gilt das Urteil aber nur für Altfälle. Das Netzwerk hatte die Accounts eines Mannes und einer Frau 2018 gesperrt, weil ihre Fantasienamen gegen die Nutzungsbedingungen verstossen. Das Oberlandesgericht München, das zuletzt über die Klagen geurteilt hatte, hatte Facebook Recht gegeben. Hintergrund ist eine neue Rechtslage: Das deutsche Telemediengesetz verpflichtete Anbieter zwar, die Nutzung ihrer Dienste «anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist». Das alte EU-Recht stand dem nicht entgegen. Doch seit Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht, das ausdrücklich keine solche Bestimmung enthält. Die BGH-Richter haben die Fälle nun aber nach alter Rechtslage entschieden. «Daher ist die unmittelbare Reichweite unserer Entscheidung auf Altfälle begrenzt», sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann.
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