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Bundesnetzagentur findet viele Mängel in Elektronikprodukten

Die deutsche Bundesnetzagentur überprüft kontinuierlich importierte Elektronikprodukte. 2025 fanden sich unter anderem Mängel bei Smartwatches und Funkgeräten.
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© ChatGPT

Die deutsche Bundesnetzagentur hat 2025 bei der stichprobenartigen Überprüfung elektronischer Produkte erneut zahlreiche Mängel festgestellt. Bei der Online-Marktüberwachung wurden insgesamt 1'266 auffällige Angebote identifiziert (2024: 1.426). Diese meldete die Behörde den jeweiligen Verkaufsplattformen, die die Angebote daraufhin vom Markt nahmen. Betroffen waren bei den verschiedenen Gerätetypen insgesamt mehr als fünf Millionen Geräte.

Im stationären Einzelhandel überprüfte die Bundesnetzagentur etwas mehr als 2100 Gerätetypen (2024: 1540). 58 Prozent der überprüften Gerätetypen hielten die gesetzlichen Vorgaben nicht ein. Dies entsprach bei den verschiedenen Gerätetypen einer Stückzahl von rund 1,9 Millionen Geräten.
Zu den formalen Mängeln zählten unter anderem fehlende CE-Kennzeichnungen oder nicht vorhandene Angaben zum verantwortlichen Unternehmen. Grundlegende Mängel betrafen beispielsweise die Überschreitung von Grenzwerten für Störaussendungen. Solche Überschreitungen können Funkstörungen oder elektromagnetische Beeinträchtigungen bei anderen elektrischen Geräten verursachen. Die Marktüberwachung ist für Kontrollen von Geräten zuständig, die unter die EU-Funkanlagenrichtlinie sowie unter die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit fallen.

Die höchsten Stückzahlen entfielen auf Angebote bestimmter Smartwatch- und Funkgerätemodelle. Im EU-Schnellwarnsystem Safety Gate sind bestimmte Smartwatchmodelle als nicht verkehrsfähig gelistet, da sie eine Blutzuckermessung anbieten, die lediglich simuliert ist. Dennoch wurden diese Smartwatches weiterhin zum Verkauf angeboten. Zudem hielten die Angebote Vorgaben aus dem Funkanlagengesetz nicht ein.

Messtechnisch überprüfte die Bundesnetzagentur unter anderem Wechselrichter für Batteriespeicher in Photovoltaikanlagen. Ein Gerätetyp überschritt dabei deutlich die Grenzwerte für Störaussendungen. In solchen Fällen besteht das Risiko, dass unter anderem IP-basierte Geräte wie Router im näheren Umfeld gestört werden.

Durch die enge Zusammenarbeit zwischen der Bundesnetzagentur und dem Zoll wurden auch 2025 erneut Geräte bereits bei der Einfuhr in den EU-Binnenmarkt überprüft. Der Zoll meldete im Jahr 2025 insgesamt 8202 verdächtige Warensendungen an die Marktüberwachung der Bundesnetzagentur (2024: 5005). Rund 89 Prozent dieser Sendungen waren auffällig und erhielten keine Freigabe für den europäischen Markt. Von den Einfuhrsperren waren mehr als 359'000 Geräte betroffen.
 

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