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Sicherheit der Netze und Cybersicherheit in der Schweiz

Seit dem 1. Januar 2025 verfügt das Bundesamt für Kommunikation BAKOM über zwei Einheiten, die auf Fragen der Cybersicherheit und der Sicherheit von Telekommunikationsnetzen spezialisiert sind.
© (Quelle:  Bakom)

Die Sektion «Marktzugang und Cybersicherheit» (MC) prüft insbesondere, ob Funkanlagen die Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten erfüllen. Die Sektion «Sicherheit Netze und Dienste» (SND) widmet sich der Aufrechterhaltung und Verbesserung der Sicherheit und Verfügbarkeit von Telekommunikationsnetzen und -diensten.

Die Änderungen in der Organisation des BAKOM stehen im Zusammenhang mit der nationalen Cyberstrategie und der nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Sie ermöglichen eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Cybersicherheit BACS und dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL. Die organisatorischen Anpassungen erfolgten hauptsächlich im Rahmen von internen Verschiebungen und nach Überprüfung bestehender Aufgaben. Drei Stellen wurden neu geschaffen.

Cybersicherheit der drahtlosen Geräte

Ab dem 1. August 2025 werden drahtlose Geräte, die mit dem Internet verbunden sind - wie Smartphones, Smartwatches, Aktivitätstracker, Spielzeuge oder Babyphones - bessere Garantien in Bezug auf die Cybersicherheit bieten. Sie müssen den unbefugten Zugriff auf Personendaten oder die unbefugte Übertragung solcher Daten verhindern und das Risiko von Geldbetrug verringern. Auch müssen sie sicherstellen, dass die Geräte nicht von böswilligen Personen für einen Cyberangriff genutzt werden können, um einen Online-Dienst durch das massenhafte Senden von Anfragen an einen Server lahm zu legen.

Die Sektion «Marktzugang und Cybersicherheit» wird diese Anforderungen durchsetzen. Sie wird sich dabei auf die Bestimmungen zur Cybersicherheit stützen, die in der Verordnung des BAKOM über Fernmeldeanlagen festgelegt sind.

Sicherheit der Telekommunikationsnetze

Immer mehr Anwendungen und Dienste, die Private oder Unternehmen verwenden, sind abhängig von einer resilienten und gut funktionierenden Fernmeldeinfrastruktur. Die neue Sektion «Sicherheit Netze und Dienste» hat zum Ziel, die Sicherheit und Verfügbarkeit der Fernmeldenetze und -dienste aufrechtzuerhalten und zu stärken. Dafür setzt sie die gesetzlichen Vorschriften um und entwickelt sie weiter, z.B. um Mobilfunknetze gegen Störungen der Stromversorgung zu härten oder um die Einhaltung der Richtlinien zu überprüfen, sei es im Bereich der Netzsicherheit oder im Bereich der unbefugten Manipulation von Fernmeldeanlagen.

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