Sind Lösegeldzahlungen bei Angriffen tabu?
Gastbeitrag
Wird ein Unternehmen Opfer einer Ransomware-Attacke, folgt meist eine Lösegeldforderung der Cyberkriminellen. Für das betroffene Unternehmen stellt sich dann die Frage, ob auf eine solche Forderung zur Wiederherstellung verschlüsselter Daten überhaupt eingegangen werden soll.
Von der Zahlung von Lösegeld wird seitens Straf- und Untersuchungsbehörden, aber auch durch das BACS mit Nachdruck abgeraten. Denn: Mit dem Erhalt von Lösegeld erreichen die Hacker ihr Ziel, was verhindert werden muss. Zudem wird dadurch der Kreislauf der Wirtschaftskriminalität finanziert und am Leben erhalten.
Dem ist nicht grundsätzlich zu widersprechen. Dennoch bleibt offen, wie ein betroffenes Unternehmen mit diesem Dogma umgehen soll: Sind Lösegeldzahlungen in jedem Fall ein Tabu? Also auch dann, wenn dies als einziger Ausweg bleibt, um innert nützlicher Frist wieder an geschäftskritische verschlüsselte Daten zu gelangen?
Lösegeldzahlung als Option?
Bei einer erfolgreichen Cyberattacke muss ein Unternehmen alle Optionen prüfen, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden oder möglichst zu minimieren. Steht kein Backup der verschlüsselten Daten zur Verfügung und können die betroffenen Daten nicht anderweitig entschlüsselt oder wiederhergestellt werden, muss aus unternehmerischer Sicht auch die Zahlung von Lösegeld als Möglichkeit zur Wiedererlangung der Daten in Betracht gezogen werden – jedenfalls dann, wenn es sich um geschäftskritische Daten handelt und das Risiko existenzbedrohender Betriebsausfälle droht.
Dies soll kein Plädoyer für Lösegeldzahlungen sein! Stereotype behördliche Ablehnung und Stigmatisierung solcher Zahlungen helfen einem betroffenen Unternehmen jedoch nicht weiter. Vielmehr muss sich das Unternehmen fragen, ob Lösegeldzahlungen rechtlich zulässig sind und wann sie im Einzelfall unter Abwägung aller auf dem Spiel stehender Güter eine Option darstellen können.