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Finanzkontrolle kritisiert uneinheitliches Handelsregister-Regime

Fast sieben Jahre nach der ersten Rüge orten die Finanzkontrolleure des Bundes bei der digitalen Transformation der verschiedenen Handelsregister-Applikationen weiterhin grosse Mängel. Es gebe keinen Konsens über die künftige Ausrichtung des Handelsregisters.
© (Quelle: EFK)

Jede natürliche oder juristische Person mit einer Geschäftstätigkeit in der Schweiz ist verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen - mit dem Ziel, dass sich Geschäftspartner oder Gläubiger über die rechtlichen Verhältnisse in einem Unternehmen informieren können. Für den Vollzug des Handelsregisters sind die Kantone zuständig. Das Eidgenössische Handelsregisteramt (EHRA) im Bundesamt für Justiz (BJ) übt die Oberaufsicht aus.

Bereits im Frühjahr 2018 hatte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) auf Verbesserungspotenzial bei den kantonalen Handelsregistern hingewiesen. Eine einzige IT-Applikation für die schweizerischen Handelsregister würde zu Einsparungen führen und Probleme bei der Datenübermittlung und -synchronisation vermeiden, hiess es damals.

Heute ist die Erneuerung der Systeme kaum einen Schritt weiter, wie der am Montag veröffentlichte Prüfbericht der EFK zeigt. Auf 29 Seiten legen die Finanzkontrolleure dar, was Bundesrat und Parlament in den vergangenen Jahren vorgeschlagen - und teilweise wieder verworfen haben.

«Keine gemeinsame Vision»

Zwar herrsche Konsens darüber, dass das «stark reglementierte und träge System mit komplexen Prozessinteraktionen zwischen den beteiligten Behörden auf kantonaler und nationaler Ebene» vereinfacht werden müsse, heisst es im Bericht. Trotz mehrfacher Anläufe und verschiedener Abklärungen des Bundes seien aber insgesamt gesehen keine wesentlichen Fortschritte erzielt worden.

Grund dafür sei, dass es zwischen den Akteuren des Handelsregisterverbunds bisher noch «keine gemeinsame Vision oder Ziele» gebe, wie sich das Handelsregister in der Zukunft positionieren soll, so die EFK. Vor diesem Hintergrund sei es «dringend erforderlich», einen partizipativen Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren beim Bund und bei den Kantonen zu schaffen.

Das BJ teilt in seiner im Bericht aufgeführten Stellungnahme die Einschätzung der EFK. Es weist jedoch auf «die komplexen rechtlichen und organisatorischen Zusammenhänge im schweizerischen Handelsregisterwesen innerhalb der Bundesverwaltung und insbesondere in Bezug auf die föderalen Strukturen» hin. Ob es künftig zu einem von allen mitgetragenen, einheitlichen Lösungsvorschlag komme, würden die weiteren Diskussionen zeigen.

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