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E-ID wird in zwei Schritten technisch umgesetzt

Die Umsetzung des elektronischen Identitätsnachweises schreitet voran. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am Freitag die Grundsätze dazu festgelegt.
© (Quelle: pd)

Die Umsetzung solle in zwei Schritten erfolgen, teilte die Landesregierung mit. Zunächst wird im Jahr 2026 die elektronische Brieftasche des Bundes eingeführt, eine hoch sichere Vertrauensinfrastruktur mit dem Namen SWIYU.

Parallel dazu wird laut Communiqué eine Lösung entwickelt, um in einem zweiten Schritt noch höheren Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre Rechnung zu tragen. Dabei geht es namentlich um die sogenannte Unüberprüfbarkeit: Es soll nicht mehr nachvollzogen werden können, wann und wozu jemand die sogenannte E-ID benutzt hat. Zu diesem Zweck stellt der Bund eine Million Franken an Forschungsgeldern zur Verfügung.

Eine Reihe von Vorkehrungen solle einen hohen Datenschutz garantieren, schrieb der Bundesrat. So ist eine dezentrale Speicherung der Daten vorgesehen. Die E-ID wird ausschliesslich auf dem Smartphone der Inhaberin oder des Inhabers vorhanden sein und dort vor unerlaubtem Zugriff geschützt.

Ausserdem entscheiden den Angaben zufolge die Nutzerinnen und Nutzer selbst, wem sie welche Daten übermitteln. Namentlich können sie mit er E-ID nachweisen, über 18 Jahre alt zu sein, ohne das genaue Geburtsdatum oder den Namen preiszugeben.

Den gesetzlichen Bestimmungen für die Einführung der E-ID hat das Parlament im Grundsatz zugestimmt. Im Parlament wird derzeit aber noch über einzelne umstrittene Punkte der Vorlage diskutiert.

Digitalisierung Egov

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