Kanton St.Gallen 19.02.2020, 15:23 Uhr

Ordnungsbussen mit QR-Code statt Einzahlungsschein

Im Kanton St. Gallen enthalten Bussen ab März nur noch einen QR-Code. Nur wer diesen scannt, erfährt den Grund für die Busse und die Höhe des Betrags.
Bussenzettel mit QR-Code
(Quelle: www.sg.ch)
Im Kanton St. Gallen erhalten Personen, die kurz ihr Auto stehen lassen oder auf einem Parkplatz kein Parkticket lösen, ab März eine Busse mit QR-Code, wie die «Suedostschweiz» berichtet.
Bisher werden Bussen mit Quittungen in Papierform abgegeben. Wer nicht online zahlt, kann den beiliegenden Einzahlungsschein verwenden – doch dieser wird künftig fehlen. Auch den Grund für die Busse sieht man nicht mehr auf den ersten Blick. Erst wenn man den QR-Code scannt, erwährt man den Grund für die Busse sowie den zu bezahlenden Betrag.
Die meisten Menschen haben immer ein Smartphone dabei, welches entweder einen in der Kamera integrierten QR-Code-Scanner oder haben eine QR-Code-Scanner-App auf dem Handy installiert. Der Vorteil ist, dass man den QR-Code scannen kann und direkt auf das Online-Bussenportal weitergeleitet wird. Online kann man die Busse per Kreditkarte, Post-E-Finance, Postcard oder Twint gleich bezahlen.
Ist jemand nicht mit der Busse einverstanden, muss er wie bisher Einwendung erheben. Im Kanton St.Gallen muss dazu ein Formular heruntergeladen und auf dem Postweg an die KaPo St.Gallen geschickt werden.

Wann finden Sie den QR-Code-Bussenzettel unterm Scheibenwischer?

Getestet wurde der QR-Code-basierte Bussenzettel seit November 2019 in der Stadt Wil, wie die Kantonspolizei St.Gallen in einer Mitteilung schreibt. Seit Ende Januar 2020 wird er bereits in der ganzen Region Fürstenland-Neckertal eingesetzt. Seit 17. Februar 2020 wird er in den Regionen Linthgebiet-Toggenburg sowie Werdenberg-Sarganserland eingeführt. Als letztes kommt ab 9. März 2020 noch die Region Bodensee-Rheintal hinzu.
Das Bussenportal wurde laut Webseite mit Android-Geräten und iPhones getestet.

Welche Alternativen zum QR-Code gibt es?

Das Onlineportal kann laut Webseite des Kantons St.Gallens auch über den Desktop unter bussen.kapo.sg.ch aufgerufen werden. Hierzu benötigen Sie auch die Bussennummer, welche Sie nur durch Scannen des QR-Codes erfahren.
Doch was ist mit Personen, die über kein Smartphone verfügen? Sie wissen nicht einmal, warum Sie die Busse erhalten haben. Diese Personen müssen auf den Polizeiposten gehen. Dort erhalten Sie mündliche Auskunft.
Wer dies nicht kann oder will, dem bleibt nur, die Busse nicht zu zahlen. Verstreicht die Zahlungsfrist von 30 Tagen, erhält man eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein per Post. Bei der Übertretungsanzeige handelt es sich um ein Formular, das man z.B. auch erhält, wenn man von einer Radarfalle geblitzt wird. Auf der Übertretungsanzeige sind die Bussennummer, das Kontrollschild sowie Höhe der Busse zu finden.
Erst wenn die Zahlungsfrist dieses Einzahlungsscheines verstreicht, wird dann das ordentliche Verfahren eingeleitet und eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.
Wer innert der 30-tägigen Frist nicht zahlt, erhält eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein per Post
Quelle: www.sg.ch
Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der Webseite zur neuen Ordnungsbusse.



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