Covid-19 02.07.2021, 08:00 Uhr

Der Corona-Pass «Light» kommt am 12. Juli

Aus Datenschutzgründen plante das BAG eine Light-Version des Covid-Zertifikats fürs Handy. Nun ist sie fertig.
(Quelle: BAG)
Seit dem 19. Juni gibt es auch in der Schweiz das Covid-Zertifikat. Seither werden Belege für Personen ausgestellt, die gegen Covid-19 vollständig geimpft sind, für solche, die vor weniger als 6 Monaten mit dem Corona-Virus infiziert waren und nun vollständig genesen sind und, für die Dauer von 48, respektive 72 Stunden, für solche, die einen Covid-negativ ausgefallenen Coronatest vorgenommen haben.
Diese Zertifikate gibt es in Papierform oder können in einer vom BAG zur Verfügung gestellten App vorgewiesen werden (Android, iOS). Der Zankapfel in diesem Vorgehen war allerdings der Datenschutz. Der EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter) gab bekannt, dass das «originale» Zertifikat nämlich konkrete Informationen darüber enthalte, ob jemand geimpft, genesen oder getestet ist. Weiter lässt sich erkennen, ob eine getestete Person einen PCR- oder einen Schnelltest gemacht hat und auch, welcher Impfstoff bei einer geimpften Person verwendet wurde.
Da diese konkreten Informationen nicht für sämtliche Stellen, die das Zertifikat kontrollieren, von Relevanz seien, entwickelte der Bund nun ein Light-Zertifikat. Es handelt sich dabei um eine datenminimierte Kopie des Zertifikats, welche lediglich die Gültigkeit des vorliegenden Zertifikats bestätigt, ohne aber Gesundheitsdaten und sonstige Informationen zu enthalten.
Dieses Zertifikat lässt sich ab dem 12. Juli in der oben verlinkten App aus dem gespeicherten «Hauptzertifikat» heraus generieren und kostenlos verwenden – allerdings nur per App. Des Weiteren weist der Bund darauf hin, dass diese Light-Lösung lediglich für den Einsatz in der Schweiz gültig ist – für internationale Reisen wird weiterhin das vollständige Zertifikat notwendig sein.



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