02.04.2014, 10:43 Uhr

Pornos im Büro - Kündigung rechtens

Ein Berner Beamte konsumierte trotz Warnung der Vorgesetzten wiederholt an seinem Arbeitsplatz Pornos. Die daraufhin ausgesprochene Kündigung sei rechtens, hat nun das Berner Verwaltungsgericht entschieden.
Einem Berner Beamten wurde wegen Pornokonsum am Behörden-PC gekündigt, zurecht fand das Verwaltungsgericht
Der Angestellte habe unter anderem gegen die Informatikweisung der betroffenen Direktion der Berner Kantonsverwaltung verstossen, in der nicht nur «die private Nutzung der Informatikmittel während der rapportierten Arbeitszeit» verboten ist, sondern speziell auch Download und Wiedergabe von «sexistischen und pornographischen Inhalten». Nachdem die Aktivitäten des Mannes von zwei Mitarbeiterinnen den Vorgesetzen gemeldet worden waren und dieser trotz Warnung sich weiter Pornos während der Arbeitszeit anschaute, wurde ihm gekündigt. Die Kündigung erfolgte zudem aufgrund der miesen Arbeitsleistung des Beamten sowie der falschen Arbeitszeitabrechnung. Die Beschwerde des Beamten gegen die Kündigung wurde nun vom Berner Verwaltungsgericht abgewiesen. Die Kündigung sei rechtens erfolgt, so der Urteilsspruch.

Trotz Filter zum Ziel

Dass der Mann mit einer gewissen Hartnäckigkeit seinem Bürozeitvertreib nachging, hat die Überprüfung des Internetverkehrs gezeigt. Anscheinend gelang es dem Beamten trotz Porno-Filters, der bei der Berner Verwaltung installiert ist, immer wieder, anzügliche Seiten anzusurfen.


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