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Ständerat verlangt Bericht zu eingeschränkten Kündigungsformen

Der Bundesrat muss dem Parlament einen Bericht zu Beschränkungen der Kündigungsformen vorlegen, wie sie etwa bei Handy-Abonnements immer mehr aufkommen.
© (Quelle: Archiv NMGZ)

Gemeint ist, dass Kunden oft nur noch mündlich per Telefon oder per Live-Chat kündigen können und nicht mehr beispielsweise per Brief.

Der Ständerat hat am Mittwoch diskussionslos ein Postulat seiner Rechtskommission mit dieser Forderung an den Bundesrat überwiesen. Er will, dass die Landesregierung prüft und aufzeigt, inwiefern in der Praxis missbräuchliche Beschränkungen der Kündigungsformen zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten vorkommen.

Der Bundesrat beantragte Annahme des Postulats. Bundesrat Beat Jans sagte im Rat, Konsumentinnen und Konsumenten machten sich zurecht Sorgen wegen solcher Kündigungsbeschränkungen. Viel spreche dafür, dass solche Formen von Kündigungen unwirksam seien und dass sie gegen das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb verstiessen.

Jans sagte aber auch, einschränkende Regeln im Vertragsrecht seien aus Sicht des Bundesrats nur mit grosser Zurückhaltung zu erlassen. Konsumentinnen und Konsumenten stünden bei Bedarf Ombudsstellen zur Verfügung und es gebe die Möglichkeit, vor Zivilgericht Klage zu erheben.

Motion abgelehnt

Der Bundesrat lehnte deshalb eine Motion der früheren Luzerner SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo ab, welche von Nadine Masshardt (SP/BE) übernommen wurde. Auch über diesen Vorstoss hatte der Ständerat am Mittwoch zu befinden.

Birrer respektive Masshardt forderten gesetzliche Grundlagen, damit missbräuchliche Beschränkungen der Kündigungsformen im Bereich von Konsumentenverträgen künftig verhindert werden können.

Wie der Bundesrat sagte der Ständerat Nein zu dieser Motion. Er folgte damit der Ansicht seiner Rechtskommission, die im Vorfeld gesagt hatte, Beschränkungen von Kündigungsmöglichkeiten in solchen Verträgen könnten allenfalls problematisch sein. Ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf gebe, sei aber noch zu untersuchen.

Der Nationalrat hatte 2023 die Motion angenommen. Doch geht eine Motion - anders als ein Postulat - nur dann an den Bundesrat, wenn ihr beide Räte zustimmen.

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