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Experte: Stimmrechtsbeschwerde gegen E-ID ist nicht chancenlos

Die Swisscom hat die Ja-Kampagne zur E-ID finanziell unterstützt – die Vorlage wurde am knapp angenommen. Laut einem Experten hätten die unlängst eingereichten Stimmrechtsbeschwerden gegen diese mutmassliche Einflussnahme vor Bundesgericht eine Chance.
© (Quelle: e-ID)

«Die Beschwerde ist sicher nicht chancenlos», sagte Felix Uhlmann am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre an der Universität Zürich.

Der Fall erfülle das Erfordernis eines knappen Wahlausganges. Das Stimmvolk hat die Vorlage am Sonntag mit lediglich 50,39 Prozent angenommen. Damit sei eine Intervention des Bundesgerichts potenziell möglich.

Des Weiteren müsste das Bundesgericht abwägen, als wie «staatlich» beziehungsweise «privat» die Swisscom gilt. Denn private Unternehmen sind bei einer Finanzierung freier.

Verhältnismässigkeit schwer zu prognostizieren

«Falls das Bundesgericht die Swisscom zum staatlichen Bereich zählt, ist eine Prüfung der Verhältnismässigkeit der Beteiligung der Swisscom am Abstimmungskampf vorzunehmen», so Uhlmann. Der Ausgang davon sei aber schwer zu prognostizieren.

Eine massgebliche Frage sei, wie stark die Swisscom selbst von der E-ID «betroffen» sei. Unklar ist laut dem Staatsrechtler etwa, ob ein «rein kommerzielles Interesse» als Betroffenheit genügt.

Denn wenn staatliche Unternehmen «besonders betroffen» sind, dürfen sie bei Abstimmungskämpfen intervenieren. Die Intervention müsse aber sachlich, verhältnismässig und transparent sein.

Die Swisscom verkauft unter anderem Abos für rechtsgültige digitale Signaturdienste. Ausserdem könnten Handyabo-Käufe durch eine E-ID vereinfacht werden.

Transparenz der Swisscom-Spende umstritten

Gerade die Transparenz ist in diesem Fall aber ebenfalls umstritten. Laut der Plattform «Politikfinanzierung» der Eidgenössischen Finanzkontrolle hat die Swisscom der Ja-Kampagne des Wirtschaftskomitees 30'000 Franken zur Verfügung gestellt. Laut der «NZZ», die zuerst über die Finanzierung berichtete, entsprach dies einem Viertel des Budgets des Referendumskomitees. Der Betrag sei damit «mindestens nicht unbedeutend», so Professor Uhlmann.

Die Aktienmehrheit der Swisscom liegt per Gesetz beim Bund. Sie gilt damit als «bundesnaher Betrieb». Laut Rechtsprechung des Bundesgerichts sind staatsnahe Unternehmen «grundsätzlich zur politischen Neutralität verpflichtet».

Recht Digitalisierung Politik

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