Bundesverwaltung

Letzte Differenz bei E-Government-Vorlage ist ausgeräumt

Bundesbern wird in Zukunft vermehrt IT-Ressourcen aus der Cloud nutzen
Quelle: Shutterstock/Stephanie Jud
14.03.2023, 07:56 Uhr
Die Eidgenössischen Räte haben der konsequenten Digitalisierung der Bundesverwaltung den Weg geebnet. Am Montag schloss sich der Nationalrat bei der letzten Differenz in der sogenannten E-Government-Vorlage dem Ständerat an.
Die Vorlage heisst offiziell "Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben" (Embag). Mit diesem Gesetz wollen Bundesrat und Eidgenössische Räte für eine wirkungsvolle digitale Transformation in der Bundesverwaltung sorgen.
Die Bundesverwaltung soll künftig ihre Prozesses primär digital erledigen. Die Zeit der Datenübermittlung per Fax soll mit dem Embag der Vergangenheit angehören.
Das Gesetz soll auch eine gute Zusammenarbeit zwischen Behörden verschiedener Gemeinwesen und Dritten auf dem Gebiet des E-Government ermöglichen. Mit dem Begriff E-Government ist grundsätzlich eine digital gestaltete Verwaltungstätigkeit gemeint.
Zuletzt war noch umstritten, ob der Bundesrat Vereinbarungen sowie völkerrechtliche Verträge in diesem Bereich selbständig soll abschliessen können. Er hat nun vorgängig die betroffenen Kantone anzuhören. Diese Anhörungspflicht wollte der Ständerat. Oppositionslos schloss sich am Montag der Nationalrat dieser Forderung an. Die Vorlage muss noch in die Schlussabstimmung.
Laut einem von den Vereinten Nationen im letzten Herbst vorgestellten Vergleich gehört die Schweiz beim E-Government international nicht zur Spitze. Sie belegt Platz 23, einen Platz hinter Deutschland und zwei Plätze vor Liechtenstein.

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