ESAP

EU baut zentrale Datenbank für Firmen-Finanzinformationen auf

Der «European Single Access Point» soll Entscheidungen zu grenzüberschreitenden Investitionen erleichtern
Quelle: Archiv NMGZ
24.05.2023, 12:37 Uhr
Die EU will es Investoren ermöglichen, sämtliche Informationen zur Finanzierung und Nachhaltigkeit eines Unternehmens über eine zentrale Datenbank zu beziehen. Der «European Single Access Point» soll 2027 kommen, sofern Länder und Parlament zustimmen.
Informationen über die Finanzen und die Nachhaltigkeit von Unternehmen in der EU sollen in einigen Jahren über eine zentrale Datenbank abgerufen werden können. Dazu soll die EU-weite Informationsplattform «European Single Access Point» (ESAP) geschaffen werden.
Darauf haben sich die Verhandler der EU-Länder und des Europäischen Parlaments am Dienstag in Brüssel verständigt, wie aus einer Mitteilung der Länder hervorgeht. Ein kostenloser, zentraler und digitaler Zugang zu Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen, die von europäischen Unternehmen veröffentlicht werden, werde den Entscheidungsprozess für ein breites Spektrum von Investoren erleichtern, hiess es.
Dies soll auch zur Verwirklichung der Ziele der Kapitalmarktunion beitragen. Bei der Kapitalmarktunion geht es darum, bürokratische Hürden zwischen den EU-Staaten abzubauen, um Unternehmen etwa mehr Möglichkeiten zu geben, sich Geld zu beschaffen.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der christdemokratischen EVP-Fraktion im EU-Parlament, Markus Ferber, sagte, der Zugang zu relevanten Unternehmensinvestitionen sei für viele Anleger immer noch ein Stolperstein – gerade bei grenzüberschreitenden Anlageentscheidungen.
Das zentrale Zugangsportal erleichtere Anlegern die Informationssuche und mache Investitionen in europäische Unternehmen attraktiver. «Insbesondere kleinere Unternehmen werden durch das neue Portal an Sichtbarkeit gewinnen», sagte der CSU-Abgeordnete.
Die ESAP-Plattform soll voraussichtlich ab Sommer 2027 verfügbar und nicht mit zusätzlichen Informationspflichten für Unternehmen verbunden sein. Die Einigung ist vorläufig, sie muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und vom Parlament bestätigt werden.

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