Revidiertes Fernmeldegesetz erntet Kritik

Die Swiss Privacy Foundation meint, dass das revidierte Fernmeldegesetz einen zu grossen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger darstellt.
18.08.2010, 10:37 Uhr
Gleich zwei Organisationen wenden sich in ihren Vernehmlassungsantworten gegen die geplante Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF).
Sowohl die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) als auch die Swiss Privacy Foundation, eine gemeinnützige Organisation, welche sich nach eigenem Bekunden für den Schutz der digitalen Privatsphäre, für Meinungs- und Versammlungsfreiheit und den ungehinderten Informationszugang einsetzt, stehen der geplanten Revision des BÜPF kritisch gegenüber und lehnen diese ab. Der vorgelegte Entwurf sei ungenau und schiesse weit über das Ziel hinaus, wird argumentiert.
Nach Meinung der Kritiker geht der Gesetzesentwurf in diversen Punkten zu weit: So sollen künftig alle professionellen Anbieter von Internet-Diensten und -Inhalten einer aktiven Überwachungspflicht nachkommen. "Vom heute gültigen Gesetz sind bereits sämtliche Access Provider betroffen - neu soll es ein ganzer Industriezweig sein", wendet etwa die Swiss Privacy Foundation ein. Und der SKS kritisiert, dass neu auch Schulen, Internetcafés und Hotels den Internetverkehr überwachen müssten.
Darüber hinaus gefällt der Swiss Privacy Foundation nicht, dass künftig der ganze Internet-Datenverkehr überwacht werden soll. Der SKS argumentiert zudem, dass alle Internetnutzer unter Generalverdacht gestellt würden und nennt dies einen "Affront".
Schliesslich wird von beiden Organisationen der Gesetzespassus kritisiert, dem zufolge die Behörden künftig in fremde Computer eindringen können, und dort Überwachungssoftware anbringen dürfen.
Unter anderem aus diesen Gründen lehnen sie den Gesetzesentwurf ab und haben in Vernehmlassungsantworten Stellung bezogen.

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Dokumentation des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements Vernehmlassungsantwort der Swiss Privacy Foundation Vernehmlassungsantwort des SKS

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