24.02.2015, 14:26 Uhr

Weniger Überwachung in der Schweiz

Im Jahr 2014 haben die Schweizer Strafverfolgungsbehörden rund 10 Prozent weniger Überwachungsmassnahmen beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) angeordnet als im Vorjahr.
Sowohl die von den Strafverfolgungsbehörden beim Dienst ÜPF angeordneten Echtzeitüberwachungsmassnahmen (Mithören von Telefonaten bzw. Mitlesen von E-Mails), wie auch die rückwirkenden Überwachungsmassnahmen (Verbindungsnachweise) haben abgenommen. 2014 wurden 3344 Echtzeitüberwachungen angeordnet (gegenüber 3770 im Vorjahr) und 6335 rückwirkende (gegenüber 6872 im Vorjahr). Dabei ist zu beachten, dass häufig auf eine Person mehrere Überwachungsmassnahmen fallen, beispielsweise wenn diese mehrere Telefone benutzt. Auch die Anzahl Notsuchen haben gegenüber dem Vorjahr um rund 10 Prozent auf 462 abgenommen. Der Zweck dieser Massnahmen ist die Suche und Rettung von vermissten Personen.

Rückgang detaillierter Auskünfte, mehr Telefonbuchabfragen

Die Strafverfolgungsbehörden haben im Jahr 2014 insgesamt auch weniger Auskünfte beim Dienst ÜPF eingeholt. Die technisch-administrativen Auskünfte (detaillierte Angaben zu Fernmeldeanschlüssen, Teilnehmeridentifikationen) verzeichneten einen Rückgang von rund 9 Prozent auf 4478. Die einfachen Auskünfte (Telefonbuchabfragen, IP-Adressen-Abfragen) wurden hingegen etwas häufiger verlangt. Sie sind um knapp 4 Prozent auf 198'019 gestiegen.

Drogenhandel und Vermögensdelikte

Rund 40 Prozent dieser Überwachungsmassnahmen wurden von den Strafverfolgungsbehörden angeordnet, um schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufzuklären. Ein Drittel betrifft schwere Vermögensdelikte. Der Rest teilt sich auf diverse Deliktsarten auf, darunter schwere Gewalt- und Sexualdelikte.

Die auf der Website des Dienstes PF verffentlichte Statistik führt detailliert alle angeordneten Überwachungsmassnahmen und Auskunftserteilungen auf, welche von den Strafverfolgungsbehörden im Jahr 2014 angeordnet wurden.



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