29.02.2012, 10:23 Uhr

Google könnte EU-Datenschutzrecht verletzen

Die ab dem 1. März gültige, vereinheitlichte Datenschutzregeln von Google verstossen womöglich gegen entsprechende EU-Richtlinien.
Googles neue Datenschutzbestimmungen bleiben umstritten
Zu diesem Schluss kommt die französische Datenschutzbehörde CNIL (Commission nationale de l'informatique et des libertés). Google hat die Datenschutzbestimmungen von gut 60 Diensten vereinheitlicht und legt diesen neuen Text bereits seit einiger Zeit seinen Nutzern vor (Computerworld.ch berichtete). Diese einheitliche Policy tritt nun am 1. März in Kraft. Das Urteil der CNIL hat deshalb ein gewisses Gewicht, da die Franzosen von der EU-Kommission beauftragt wurden, die Datenschutzregel von Google einer ersten Voruntersuchung zu unterziehen. Die CNIL hegt nun Zweifel daran, dass der Text des Suchamschinenriesen der europäischen Datenschutzdirektive entspricht. «Wir sind tief beunruhigt über die Kombination von Daten über diverse Dienste hinweg», schreibt die CNIL in der Begründung. Es sei sogar für Datnschutzkundige schwierig nachvollziehbar, welche Daten genau von welchen Diensten geteilt würden, heisst es weiter. Derweil hat die EU-Kommission Google bereits aufgefordert, das überarbeitete Regelwerk auszusetzen, bis die Unstimmigkeiten ausgeräumt sind (Computerworld.ch berichtete). Für Google stellt sich deren Hauptverantwortlicher für den Datenschutz (Chief Privacy Counsel), Peter Fleischer, auf den Standpunkt, «dass unsere neuen einfachen, klaren und transparenten Datenschutzbestimmungen alle europäischen Datenschutzgesetze und -prinzipien achten». Darüber hinaus behauptet er, dass man vergeblich versucht habe, mit den französischen Datenschützern ins Gespräch über die neuen Regeln zu kommen. Ein solcher Austausch wird sicherlich Mitte März stattfinden können. Dann plant die CNIL nämlich, Google einen «vollständigen Fragebogen» zur Privacy Policy des Suchmaschinisten zuzustellen.



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