30.05.2014, 09:34 Uhr

Google setzt Urteil zum Vergessenwerden im Internet um - auch in der Schweiz

Google hat eine Lösung präsentiert, mit der man dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum «Recht auf Vergessenwerden im Internet» nachkommen will.
Gut zwei Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden im Internet hat Google sein Verfahren für Löschanträge vorgestellt. Der Konzern schaltete ein Formular frei, mit dem man die Entfernung von Suchergebnissen verlangen kann. Die Antragsteller müssen die Forderung zu jedem Link begründen und die Kopie eines Ausweises hochladen, um einen Missbrauch der Funktion zu vermeiden. Google werde jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen, hiess es. Google Schweiz bestätigt der Computerworld, dass diese Lösung auch für die Schweiz gilt, ebenso wie für alle EWG / EFTA Länder (insgesamt 32 Länder). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Google müsse die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen. Die Informationen können dabei auch weiterhin im Netz verfügbar bleiben.



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