10.10.2011, 14:21 Uhr

EDA setzt auf IT-Riesen

Das Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) will seine Webplattform erneuern. Mittels WTO-Ausschreibung wird nach passenden Anbietern gesucht.
Im Auftragsbeschrieb ist festgehalten, dass nur Produkte von Adobe und Microsoft angeboten werden dürfen. Diese Bestimmung passt nicht allen und stösst auf Kritik. Dies ist wenig verwunderlich, denn immerhin geht es um ein äusserst lukratives Geschäft. Sollte das EDA den ganzen Auftrag wie geplant realisieren, dürfte der Bund laut einem Bericht des «Tages-Anzeigers» einen zweistelligen Millionenbetrag ausgeben.

Vor allem Open-Source-Befürwortern stösst die Auschreibung sauer auf: «Es widerspricht der Rechtssprechung des Bundesgerichts, dass das EDA vorgibt, von welchen Herstellern die Software für die Webplattformen stammen muss», zitiert der Tages-Anzeiger Matthias Stürmer, Geschäftsleiter der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit. Stürmer verweise auf das jüngste Bundesgerichtsurteil über die Vergabe eines 42-Millionen-Franken-Auftrags an Microsoft durch den Bund, heisst es.

Stein des Anstosses waren in diesem Zusammenhang Software-Projekte der Bundesverwaltung, die unter der Hand vergeben wurden. Ende März 2011 sind die Open-Source-Anbieter vor dem Bundesgericht jedoch unterlegen, indem die gängige Praxis einer nicht öffentlichen Ausschreibung von Sofware-Projekten der Bundesverwaltung gutgeheisse wurde. «Inhaltlich jedoch habe das Bundesgericht die Forderung bestätigt, dass die Ausschreibung nach rein funktionalen Kriterien erfolgen müsse», berichtet der Tages-Anzeiger.

Beim Eidgenssischen Departement fr auswrtige Angelegenheiten kann man die Aufregung um die jüngste Ausschreibung offenbar jedoch nicht verstehen. Gemäss der Zürcher Tageszeitung betont ein EDA-Sprecher, dass eine Ablösung der technischen Plattformen von Microsoft und Adobe gar nicht zur Diskussion steht, da diese gegenwärtig auch für andere Anwendungen genützt würden. Stattdessen gehe es in der Ausschreibung darum, Spezialisten zu finden, welche die neue Internetplattform konzipieren und realisieren, zitiert das Blatt den Sprecher. Auch beim Bundesamt für Bauten und Logisitk, das den Auschreibungsprozess überprüft habe, könne man keinen Widerspruch zur bundesgerichtlichen Rechtssprechung erkennen, meldet der Tages-Anzeiger.

IT-Projekte des Bundes haben in der jüngsten Vergangenheit immer wieder mal für Diskussionen gesorgt. Erst unlängst hat beispielsweise Swisscom einen millionenschweren Auftrag vom Bundesamt fr Informatik und Telekommunikation (BIT) erhalten, ohne dass dieser zuvor ausgeschrieben gewesen ist.
Harald Schodl



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