29.03.2011, 17:38 Uhr

Open-Source-Anbieter unterliegen vor Bundesgericht

Im Beschwerdefall um die nicht öffentliche Ausschreibung von Softwareprojekten der Bundesverwaltung wurde die gängige Praxis gutgeheissen
Die Bundesverwaltung darf nach wie vor unter der Hand Softwareaufträge vergeben.
Seit den 90er Jahren hatte die Bundesverwaltung, ohne dies öffentlich zu publizieren, in regelmässigen Abständen freihändig Grossaufträge an Microsoft vergeben. Nachdem dies Anfang Mai 2009 aufflog, hatten sich mehrere Schweizer KMUs sowie andere Open Source Anbieter dagegen gewehrt und gefordert, dass solche Aufträge gemäss dem Beschaffungsgesetz öffentlich ausgeschrieben werden.

Keine konkurrenzfähigen Produkte

Wie der Vorstand der Swiss Open Systems User Group (/ch/open) heute in einer Medienmitteilung verlauten lässt, hat das Bundesgericht gegen die Beschwerdeführer entschieden und das erstinstanzliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. Die Richter monierten, dass die Open-Source-Anbieter den Beweis nicht erbringen konnten, konkurrenzfähige Produkte in ihrem Angebot zu haben. Sven Leser, Mitglied der Beschwerdeführer, zeigt sich enttäuscht vom Urteil und ein wenig befremdet über die Begründung. «Es gibt sehr wohl konkurrenzfähige Open-Source-Produkte. Doch weil die Bundesverwaltung schlicht kein Pflichtenheft formuliert hat, war es für uns schwierig, spezifische Funktionen herauszuschälen». So konnten die Open-Source-Anbieter nur einen generellen Überblick über freie Softwarelösungen vorbringen - zu wenig für die Richter in Lausanne.

Millionenvergaben ohne öffentliche Ausschreibungen

Der Bundesrat hat auf eine Anfrage des grnen Nationalrats Alec von Graffenried besttigt, dass im Jahr 2009 von den CHF 184 Mio. im Bereich Informatik mit CHF 86 Mio. beinahe die Hälfte dieses Betrages ohne öffentliche Ausschreibungen an Informatik-Anbieter vergeben wurden. Für Sven Leser ein grosses Ärgernis. «Auf Grund des Urteils müssen wir davon ausgehen, dass auch in Zukunft Bundesaufträge unter der Hand vergeben werden.» Trotz des Urteils wird sich /ch/open weiter für eine Verbesserung der IT-Beschaffung des Bundes und die generelle Förderung von Transparenz, Chancengleichheit und offenen Standards in der Bundesverwaltung einsetzen.



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