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Microsoft darf Bund vorerst weiter beliefern

06.07.2009 | 06:43 Uhr

Das Bundesverwaltungsgericht gestattet der Bundesverwaltung vorläufig den Bezug von Microsoft-Produkten. Allerdings riskiert die Verwaltung, dass der 42-Millionen-Auftrag nachträglich noch annulliert wird.

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Microsoft darf der Bundesverwaltung einstweilen wieder uneingeschränkt Software für Arbeitsplätze und Server liefern. Wie die «Neue Zürcher Zeitung» unter Berufung auf einen Zwischenentscheid des Gerichts schreibt, widerrief das Berner Bundesverwaltungsgericht am gestrigen Donnerstag seine Entscheidung von Ende Mai, laut der die Behörden ausschliesslich betriebsnotwendige Leistungen beziehen durften.

Als Grund für den Widerruf führt das Gericht an, dass den Forderungen der 18 Beschwerde führenden Unternehmen auch dann genügt werden könne, wenn der Bund vorerst weiter von Microsoft beliefert werde. Jedoch behalten sich die Richter vor, den Lieferauftrag zu annullieren, wenn die vorgebrachten Einwände der Microsoft-Wettbewerber stichhaltig sind.

Ende Februar diesen Jahres hatte der Bund mit Microsoft einen Dreijahresvertrag mit einem Volumen von 42 Millionen Franken geschlossen – ohne vorherige öffentliche Ausschreibung. Mehrere Unternehmen aus der Open-Source-Branche, darunter der Linux-Spezialist Red Hat, sahen sich durch die freihändige Auftragsvergabe benachteiligt und reichten Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Das Berner Bundesamt für Bauten und Logistik als Vergabestelle kann nach Informationen der «NZZ» nun entscheiden, ob der Bund Migrationsprojekte startet oder neue Microsoft-Produkte einführt. Sollte dadurch ein für die Open-Source-Firmen nicht auszugleichender Nachteil entstehen, könnten sie vor das Bundesgericht in Lausanne ziehen.

Sven Leser, Sprecher der Open-Source-Beschwerdeführer, wertet den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts als wichtigen Zwischenerfolg und schätzt die Erfolgsaussichten der Beschwerde weiterhin als gut ein. Er fordert die Bundesverwaltung dazu auf, auf die Weiterführung der Migrationsprojekte zu verzichten, bis das definitive Urteil feststeht. "Wenn der Bund weiterhin migriert und anschliessend zurück muss, könnten viele Steuergelder verschwendet werden", so Leser.

Links zu diesem Artikel:
Bundesverwaltungsgericht
Microsoft Schweiz
Bundesamt für Bauten und Logistik


 

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