29.05.2009, 12:05 Uhr

Teilerfolg für Open-Source-Unternehmen

Das Bundesverwaltungsgericht hat den 42 Millionen Franken schweren Auftrag des Bundes an Microsoft vorerst gestoppt. Somit kann sich die Open-Source-Gemeinde über einen ersten Teilerfolg freuen.
Medienberichten zufolge hat das Schweizer Bundesverwaltungsgericht den Auftrag an Microsoft mittels einer superprovisorischen Verfügung gestoppt. Ende Februar 2009 hatte die Bundesverwaltung mit den Redmondern einen Vertrag bezüglich Software für Arbeitsplätze und Server abgeschlossen - ohne vorherige öffentliche Ausschreibung (Computerworld berichtete). Mehrere Dienstleister aus dem Open-Source-Umfeld wie beispielsweise der Linux-Spezialist Red Hat beklagten sich allerdings über dieses Vorgehen und reichten im Zuge dessen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Sie können sich jetzt über einen ersten Zwischenerfolg freuen.
Leistungen, die für die Funktionsfähigkeit der Bundesinformatik notwendig sind, dürfen jedoch einstweilen weiterhin bei Microsoft bezogen werden, berichtet der «Klein Report» - zumindest bis zum Vorliegen der Stellungnahme des beim 42-Millionen-Auftrag tonangebenden Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL).
Harald Schodl



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