30.10.2014, 11:42 Uhr

Zürcher Regierungsrat will Unternehmen entlasten

Bevor im Kanton Zürich ein Unternehmen gegründet werden kann, muss der Gang zum Notar und anderen Behörden angetreten werden. Der Zürcher Regierungsrat möchte diese Arbeit erleichtern und öffentliche Beurkundungen auch elektronisch ausfertigen lassen.
Wer im Kanton Zürich eine Aktiengesellschaft oder GmbH gründen oder eine Änderung des Kapitals oder der Statuten vornehmen will, muss bei zwei Behörden vorsprechen. Einerseits bei einem Notariat, anderseits beim Handelsregisteramt. Dies braucht Zeit, welche Unternehmen besonders während der Neugründungsphase oft nicht haben. Der Zürcher Regierungsrat hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, dass öffentliche Urkunden künftig auch elektronisch erstellt und weitergeleitet werden können. Notare bleiben weiter für diese Dokumente zuständig, sie sollen diese künftig aber auch elektronisch ausfertigen und auf diesem Weg dem Handelsregisteramt senden können. Zusätzlich sollen auch Beglaubigungen elektronisch erfolgen können. Die Kosten dafür dürften sich laut Regierungsratsbeschluss in Grenzen halten. Für die Projektdurchführung, Beschaffung und Einführung der IT-Lösung werden 90 000 Franken veranschlagt. Die Kosten für Wartung und Betrieb sollen 20 000 Franken jährlich betragen. Zudem würden alle drei Jahre 60 000 Franken für die Erneuerung der Zertifikate fällig. Von den Änderungen betroffen sollen rund 180 Mitarbeiter sein, die entsprechend geschult werden müssten.  Der Regierungsrat ist davon überzeugt, mit dieser Idee Unternehmen administrativ entlasten zu können. Er schlägt dem Kantonsrat darum eine entsprechende Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch vor.



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