08.03.2016, 12:56 Uhr

Weitere Wendung beim BÜPF

Fernmeldedienstanbieter sollen nicht verpflichtet werden, die Telefonranddaten in der Schweiz aufzubewahren. Der Ständerat hat am Dienstag mit 25 zu 17 beschlossen, an seinem früheren Entscheid festzuhalten.
Das Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) geht damit ein drittes Mal an den Nationalrat, der auf einer Aufbewahrung der Daten in der Schweiz pocht. Es handle sich um sensible Daten, hiess es in der grossen Kammer. Dass diese irgendwo auf der Welt aufbewahrt werden könnten, löse Unbehagen aus.
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Im Ständerat folgte die Mehrheit dagegen Justizministerin Simonetta Sommaruga. Sie gab zu bedenken, es lasse sich gar nicht überprüfen, ob die Daten in der Schweiz gespeichert würden. Telefonranddaten geben Auskunft darüber, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat.  Bereits geeinigt haben sich die Räte darauf, dass diese Daten weiterhin sechs Monate lang aufbewahrt werden. Der Bundesrat wollte die Frist ursprünglich auf zwölf Monate verlängern. Um die Vorlage nicht zu gefährden, verzichtete er aber am Ende darauf.
Der Bundesrat will mit der Gesetzesrevision vor allem die Grundlage für die Überwachung verschlüsselter Kommunikation schaffen. Beim BÜPF geht es um die Überwachung im Rahmen von Strafverfahren.



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