09.10.2015, 13:26 Uhr

Elektronische Bundespublikationen rechtsverbindlich

Der Bund veröffentlicht Amtliches in Druck und elektronisch. Ab 1. Januar 2016 sind nun die digitalen Texte den gedruckten rechtlich gleichgestellt.
Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung beschlossen, die meisten Bestimmungen der Teilrevision des Bundesgesetzes ber die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz; PublG) vom 26. September 2014 auf den 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen. Gleichzeitig hat er eine Totalrevision der Publikationsverordnung verabschiedet. Bei diesen Revisionen geht es zur Hauptsache darum, dass künftig die elektronische Fassung einer amtlichen Veröffentlichung rechtsverbindlich sein wird. Dies ist einer Mitteilung der Bundeskanzlei zu entnehmen. Das System der amtlichen Publikationen wird im Rahmen einer Änderung den technischen und gesellschaftlichen Ent­wicklungen angepasst. Die Texte im Bundesblatt (BBl), in der Amtlichen (AS) und der Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR) würden mittlerweile überwiegend online konsultiert, heisst es. Die Auflagezahlen der Druckprodukte habe in den letzten Jahren massiv abgenommen. Vielen Rechtssuchenden sei aber kaum bewusst, dass bis heute allein die gedruckten Veröffentlichungen rechtlich verbindlich sind. Das ändert sich nun mit genannter Revision. Die weitgehende Inkraftsetzung der Änderungen des Publikationsgesetzes sowie die neue Publikationsverordnungbringen insbesondere den Primatwechsel: Künftig soll nicht mehr die gedruckte Version der amtlichen Veröffentlichungen massgebend sein, sondern die elektronische Fassung. Für den unwahrscheinlichen, sicher aber sehr seltenen Fall, dass Unterschiede zwischen der gedruckten und der elektronischen Ausgabe der AS bestehen sollten, geht nun die elektronische Ausgabe vor. Bürgerinnen und Bürger können sich auf die Inhalte in dieser Form stützen. An der Massgeblichkeit der AS gegenüber der SR ändert sich dagegen nichts. Die Bevorzugung der elektronischen Publikation ermöglicht zudem ohne grossen Aufwand den wöchentlichen Rhythmus der rechtsgültigen amtlichen Veröffentlichungen teilweise zu verlassen und auf flexiblere Veröffentlichungstermine überzugehen. Erweist sich die Veröffentlichung von Erlassen als dringlich, können mehrere elektronische AS-Ausgaben pro Woche erscheinen.



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