17.03.2015, 13:32 Uhr

Der hackende Schweizer Geheimdienst hat die erste Hürde genommen

Es kam, wie es die Kritiker befürchtet hatten: Praktisch ohne Anpassungen hat der Nationalrat das neue Nachrichtendienstgesetz verabschiedet. Nun liegt es am Ständerat zu entscheiden, wie viel Freiheit für die Wahrung der Sicherheit geopfert werden soll.
Mit 119 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschloss der Nationalrat, ein neues Nachrichtendienstgesetz zu verabschieden. Dagegen stemmten sich wie angekündigt die Grünen und die Grünliberalen. Und, weil sie mit ihren Anträgen durchs Band scheiterte, auch die SP – mit Ausnahme von Daniel Jositsch. Gegen die geschlossen bürgerlich auftretenden Parteien war man aber chancenlos. Nur Lukas Reimann und Primin Schwander von der SVP tanzten aus der Reihe. Mit einem solch deutlichen Ergebnis konnte gerechnet werden. Dass der Nachrichtendienst neue Gesetzesgrundlagen braucht, ist eine konsensfähige Meinung. Die Frage war darum eher, welche Mittel er zur Überwachung anwenden darf und wie er kontrolliert wird. Weil es dazu diverse Meinungen gab und die Parlamentarier gerne pünktlich Feierabend machen, wurden diese Abstimmungen von gestern auf heute vertagt. Und brachten für die NDB-Gegner keinen erfreulichen Morgen. Einzig ein Antrag von Silva Semadeni (SP/GR) hinsichtlich der Archivierung von Daten wurden angenommen. Allerdings folgte dieser in der Ausgestaltung ohnehin dem Wunsch des Bundesrats. Ebenfalls zugestimmt wurde einem Antrag von Corina Walther Eichenberger (AG/FDP) die für das neu eingeführte Organisationsverbots strengere Auflagen verlangt. Bundesrat Ueli Maurer kündigte an, den Ständerat in die Pflicht zu nehmen damit dieser diesen Punkt noch einmal genauer anschaut. Zur Freude Ueli Maurers Ansonsten erhalten Bundesrat Ueli Maurer und NDB-Chef Markus Seiler vom Nationalrat das, was sie sich gewünscht haben. Einen Nachrichtendienst, der wesentlich mehr Kompetenzen erhält. Er darf Telefone abhören, Privaträume verwanzen und in Computer eindringen. Zustimmen müssen jeweils ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts und der Verteidigungsminister. Der Rat lehnte es ab, weitere Hürden einzubauen. Geht es um die Manipulation von Computern im Ausland, entscheidet im Prinzip der Bundesrat. Doch soll er nach dem Willen des Nationalrates den Entscheid an den Verteidigungsminister oder den Nachrichtendienst-Chef delegieren dürfen.  Die besonders von der Gruppe «Digitale Gesellschaft» kritisierte Kabelaufklrung wurde ebenfalls im neuen Gesetz verankert. Balthasar Glättli (Grüne/ZH) verlor mit der Forderung, die Kabelaufklärung zu streichen, deutlich (119 zu 62 Stimmen). «Besonders» und nicht «ausserordentlich» Der Bundesrat darf den Nachrichtendienst dazu «in besonderen Lagen» mit Tätigkeiten beauftragen, die über den eigentlichen Staatsschutzauftrag hinausgehen, beispielsweise zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzplatzes. Gegner forderten, dass «besonders» durch «ausserordentlich» ersetzt wird. Denn «besonders» sei ja jede Lage, in welcher der Geheimdienst eingesetzt werde, sagte Minderheitsführer Daniel Vischer (Grüne/ZH). Er blitzte auch mit diesem Vorschlag ab. Entsprechend zufrieden dürfte Ueli Maurer in sein Büro zurückgekehrt sein. Um allfällige Zweifler zu beruhigen, lehnte er bereits im Vorfeld Vergleiche des NDB mit der NSA ab. «Die Mitarbeitenden des Nachrichtendienstes sind keine Schlapphüte, sondern ehrenwerte, biedere Bundesbeamte, die ihren Auftrag erfüllen». Und es seien nicht ehrenwerte Bürger, die überwacht werden sollten, sondern Personen, die die Sicherheit der Schweiz gefährdeten. Ob das Gesetz in Kraft tritt, entscheidet der Ständerat. Die Grünen haben bereits mit dem Referendum gedroht.



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