09.10.2014, 07:05 Uhr

Edöb siegt gegen Postfinance

Postfinance-Kunden müssen nun doch nicht akzeptieren, dass für das geplante Schnäppchenportal ihr Zahlungsverkehr gegen ihren Willen ausgewertet wird. Dies hat der Eidgenössische Datenschützer (Edöb) durch eine Intervention erreicht.
Sieg für den Eidgenössischen Datenschützer Hanspeter Thür: PostFinance krebst bei der Analyse der Kundendaten zurück
Auf Druck des Eidgenössischen Datenschützers gewährt die Postfinance ihren Kunden die Wahlmöglichkeit, ob Personendaten zu Marketingzwecken analysiert werden.

Konkret geht es um das ab Frhling 2015 geplante Schnppchenportal der Post-Tochter. Bislang hatten Kunden keine Wahl: Sie mussten den neuen Geschäftsbedingungen bis zum 12. Oktober zustimmen und sich gleichzeitig an der Teilnahme am Portal verpflichten, um das E-Banking der Postfinance weiterhin nutzen zu knnen.
Nun hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte interveniert und eine kundenfreundliche Widerspruchsmöglichkeit erwirkt. Kunden können explizit auf die Analyse von Personendaten zu Werbezwecken und damit auf Angebote von Dritten verzichten, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.

Die Postfinance begründete den Verzicht mit dem «Unbehagen» seitens ihrer Kunden. «Postfinance nimmt diese Bedenken sehr ernst und will das Vertrauen ihrer Kundinnen und Kunden nicht aufs Spiel setzen», heisst es in einer Mitteilung des Unternehmens.



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