24.02.2014, 10:28 Uhr

Motion gegen Korruption bei IT-Beschaffung

Die Veröffentlichungspflicht von Beschaffungen der öffentlichen Hand soll Korruption und Mauscheleien verhindern. Diese Pflicht wollen Parlamentarier mit einer Motion festschreiben.
Nationalrätin Edith Graf-Litscher will mehr Transparenz bei Einkäufen der öffentlichen Hand
Zukünftig könnten alle Beschaffungen der Bundesverwaltung einer Veröffentlichungspflicht unterliegen. Die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit (Parldigi) will Einkäufe ab einer Summe von 50'000 Franken regelmässig publiziert sehen. Eine entsprechende Motionwill Co-Präsidentin der Parldigi, Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP), zu Beginn der Frühlingssession beim Bundesrat einreichen. Laut Parldigi wird die Motion von den Nationalräten Thomas Aeschi (SVP), Balthasar Glättli (Grüne), Kathy Riklin (CVP) und Christian Wasserfallen (FDP) unterstützt. Zur Begründung der Motion werden zwei Informatik-Projekte angeführt, Insieme und die IT-Beschaffungen des Seco. Diese Fälle würden laut Parldigi neben der strafrechtlichen Aufarbeitung auch mehr Transparenz bei der Beschaffungen des Bundes erfordern. Mit einer Veröffentlichungspflicht aller Einkäufe ab 50'000 Franken liesse sich das Vertrauen der Öffentlichkeit zurückgewinnen. Auch würde eine jährliche Publikation helfen, Missbräuche präventiv zu unterbinden. «Die unrechtmässige Aufteilung in kleinere Aufträge an dieselbe Firma unterhalb der WTO-Grenze von 230'000 Franken würde sichtbar und so de facto verunmöglicht», heisst es in dem Motionstext. Die Motion ist allerdings keineswegs nur auf den Informatikbereich beschränkt. Die IT steht vielmehr in der ersten Reihe. Mit der Motion will Parldigi «Mauscheleien und Korruption in der Bundesverwaltung insbesondere im Informatikbereich bekämpfen». Nächste Seite: jenseits von IT-Beschaffung Die Veröffentlichungspflicht für alle Beschaffungen oberhalb des Grenzbetrags ? nicht nur für IT ? will Parldigi mithilfe von Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes. Nach Informationen der Parlamentarier sind für die Publikation der Beträge und Firmennamen keine weiteren Gesetzesänderungen notwendig. Das hätten Abklärungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK und des eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB ergeben.

Vertrauensbildende Massnahme

In einer ersten Reaktion regt sich Kritik an der Motion: Ein zentrales Register für alle Informatikbeschaffungen über 50'000 Franken löse die eigentlichen Probleme der Bundes-IT nicht. «Gescheiterte Projekte werden nicht veröffentlicht, insbesondere wenn sie über Personalstellungen realisiert werden», sagte Swico-Geschftsfhrer Jean-Marc Hensch auf Anfrage. Einen bedingten Nutzen billigt Hensch der Motion allerdings zu: Mit der Aufstellung aller Einkäufe des Bundes über 50'000 Franken würde zumindest ein psychologisches Zeichen gesetzt. «Die Beschaffungsliste eignet als vertrauensbildende Massnahme für die Öffentlichkeit», meint Hensch.



Das könnte Sie auch interessieren